#Baustellengrauen: Glasfaser behindert und gefährdet – #Duisburg #Rheinhausen #Exklusion

Es ist ein Unding, was einem in Duisburg manchmal zugemutet wird. So auch bei dieser Baustelle, wo der Gehweg eine Restbreite von gerade einmal ca. 70 cm aufwies.

Laut einschlägiger technischer Regeln ist die unterste Mindestbreite für Gehweg 1 m an kurzen Engstellen. Dies leitet sich u. a. aus der Breite von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen her. Nicht nur durch Arschparken wird der Gehweg immer wieder auf weniger eingeengt, auch durch solche Baustellen von rücksichtslosen Firmen, die ihre Glasfaser in den Boden bekommen wollen und denen Menschen mit eingeschränkter Mobilität faktisch egal sind.

Solchen Unternehmen sollte man ein Bauverbot in Duisburg erteilen, da die offensichtlich nichts taugen.

Laut Stadt hätte der Gehweg gesperrt werden sollen und eine Überleitung stattfinden sollen. Verkehrsrechtlich korrekt wäre das zwar aber auch unrealistisch bei sich schnell ändernden Baustellen. Man sollte nur einem Unternehmen erlauben Glasfaser zu verlegen und alle anderen müssen sich daran anschließen.

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