Dieses Bild bot sich mir neulich in Düsseldorf in der Nähe vom Bahnhof Derendorf.

Ein PKW stand zumindest teilweise auf dem Radweg und der Polizei blockierte mit seinem Motorrad Teile des Gehwegs an einer Engstelle. Ein Stück davor ist eine Breite Ein- und Ausfahrt zu einem Hotel.
Statt nach § 35 Abs. 8 StVO bei der Nutzung von Ausnahmeregeln durch die Polizei die geboten Vorsicht und Rücksicht zu praktizieren und lediglich ein wenig die Einfahrt zu blockieren, die nur selten genutzt wird. Blockiert die Polizei Radweg und Gehweg, denn das Fahrzeug stand aus meiner Sicht nur dort, weil der Polizist es so wollte.
Bußgeld für Falschparken auf dem Gehweg mit Behinderung ist 70 € und 1 Punkt, ebenso beim Radweg, eine Einfahrt dagegen ist deutlich günstiger und damit weniger schwerwiegend. Zumal der Radweg durch den blöden Knick natürlich eher schräg über die Einfahrt genutzt wird.
Es ist offensichtlich, dass auch Polizei auf dem Motorrad nur Autopolizei ist, die lieber Rad- und Gehweg blockiert als eine Einfahrt, obwohl die Verkehrsregeln in Kombination mit dem Bußgeldkatalog genau dies sogar vorgeben. Denn schließlich ist der Bußgeldkatalog Maßstab für Sicherheit und Ordnung. Je niedriger das Bußgeld desto geringfügiger der Verstoß. Deshalb müssen die Stellen mit Sonderrechten immer den geringsten Verstoß wählen, der möglich ist.