#Verkehrsnachhilfe: Haifischzähne – #VisionZero #Fahrrad

Autofahrende kenne bekanntliche etliche Verkehrsregeln nicht, weil diese vor mitunter vielen Jahrzehnten den Führerschein gemacht haben und sich nicht auf dem laufenden gehalten haben.

Eines dieser Verkehrszeichen sind die sogenannten Haifischzähne, Verkehrszeichen 342 in Anlage 3 der StVO.

Als Erläuterung steht in der StVO:
„Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor. Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen.“

Ich würde mal vermuten den wenigsten ist diese Wartepflicht bekannt. Die Spitzen zeigen in Richtung der Personen, die warten müssen.

Verwunderlich ist allerdings, dass dies nicht auch für Fußverkehr möglich ist. Wenn man einen durchgehenden Gehweg hat, wäre es von Vorteil die Wartepflicht für Autofahrende zu betonen, da diese das von sich aus teilweise nicht verstehen und darauf zurasen. Aber dafür sind nach der Erläuterung die Haifischzähne nicht vorgesehen. Im Prinzip hat der Zebrastreifen zwar diese Wirkung benötigt aber mehr Farbe. Wobei vermutlich mehr Autofahrende die Bedeutung eines Zebrastreifens kenne.

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