#Ihscooter: Freiwillige Selbstverpflichtung der Stadt – #Duisburg

Auch wenn es in Duisburg mehr Falschparken von KFZ als von Ihscootern gibt, nerven Ihscooter mehr, weil diese noch mehr und öfters sehr störend im Weg stehen und auch an Stellen, wo dieses gar nicht erlaubt sind.

Vor einiger Zeit meine ich mal etwas davon gelesen zu haben, dass die Vereinbarung zwischen Stadt und den Ihscooterbetreibern nicht lesbar wäre. Dabei ist das kein Problem, die PDF-Datei zu bekommen. Die heißt „e-tretrollerverpflichtungserklrungdu1-2-22.pdf“ und stammt vom „Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement“. Die Endung mit den vier Ziffern, könnte ein Datum sein, also dass die Datei vom 1 Februar 2022 stammt. Dies würde darauf hindeuten, dass es schon länger keine Anpassungen gab.

Das ganz Dokument liest sich sehr unverbindlich, aber ist ja schließlich auch eine „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung“. Allein wenn man dies liest ist schon klar, warum es in Duisburg nicht klappt. Man hätte natürlich auch einfach vereinbaren können, dass für die Leihfahrzeuge die gleichen Regeln wie für andere KFZ gelten, das wäre deutlich weniger Aufwand und könnte einfacher durch das Ordnungsamt umgesetzt werden. Aber nein, man kriecht hier den Leihanbietern in den Allerwertesten.

Auch wenn sich:
„Sofern die Nutzung bzw. das Abstellen in einzelnen Bereichen aufgrund der rechtlichen Vorgaben unzulässig oder seitens der Stadt Duisburg unerwünscht ist, verpflichtet sich der Anbieter, ein Befahren oder Abstellen in diesen Bereichen durch geeignete organisatorische und rechtlich zulässige technische Möglichkeiten auszuschließen (z. B. mittels sog. Geofencing, Anreize für Kunden, Sichtkontrollen).“
erst einmal gut liest, hat die Stadt sich selbst vor einiger Zeit geäußert, dass Geofencing nicht ginge. Wobei das gar nicht relevant ist, man könnte dies sehr einfach regeln indem man sich innerhalb bestimmter Bereich nicht auschecken kann. Das heißt die Kosten würden weiterlaufen. Zudem kann man auch hingehen und erhöhte Gebühren für verbotene Bereiche nehmen, sodass gar nicht erst durchgefahren wird.
In der Praxis klappt es nicht. Erst gestern habe ich wieder einen Ihscooter und Fußgehzone Hochemmerich gesehen.

Man hat natürlich auch Regeln für Sehbehinderte aufgenommen, allerdings wird so getan, als hätten die Betreiber keine oder nur geringe Verantwortung, wobei dies auch ganz Allgemein so gehandhabt wird:
„Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der Einflussmöglichkeit auf die durch ihn betriebenen Fahrzeuge eine nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 m.“

Im ‚Rahmen der Einflussmöglichkeiten‘ schränkt die Verantwortung natürlich ziemlich ein. Warum nicht einfach, dass dies garantiert werden muss. Das ist zumutbar und wenn die Unternehmen das nicht hinbekommen dann ist das deren Problem. Wobei interessant ist, dass man eine Einschränkung auf 1,60 m erlaubt, also mehr Platz einfordert als für das Falschparken von PKW auf Gehwegen, wo laut rechtswidrigem Beschluss ja 1,50 m reichen soll und laut Ordnungsamt sogar 1,20 m geduldet werden. Nach Rechtsprechung ist eine derartige pauschale Toleranz rechtswidrig, da je nach Passantenfrequenz auch deutlich mehr Platz notwendig ist.

Was das soll:
„Es ist ein ausreichender Abstand zum fließenden Verkehr und zum ruhenden Verkehr einzuhalten, insbesondere zur Fahrbahn, so dass keine Gefährdung entsteht.“
kapiere ich nicht. Offensichtlich ist der Stadt nicht bekannt, dass auch Radverkehr und Fußverkehr fließender Verkehr ist. Abgestellte Ihscooter sind dagegen ruhender Verkehr und bei Leihfahrzeugen ist es auch problemlos möglich das so zu regeln, dass die nur da abgestellt werden dürfen, wo auch PKW abgestellt werden dürfen.

Der Satz:
„Grundstückszufahrten, insbesondere gekennzeichnete Feuerwehrzufahrtsbereiche, sowie Gebäudeeingangsbereiche sind grundsätzlich von abgestellten Fahrzeugen freizuhalten.“
klingt zwar erst einmal gut, wenn man allerdings die Bedeutung des Begriffes „grundsätzlich“ kennt, ist die Aussage schlecht. Hatte bei meiner Feuerwehreinfahrt schon mehrfach Probleme mit Ihscootern. Glücklicherweise kann man da aber, da der Anbieter bekannt ist, zivilrechtlich per Abmahnung gegen Vorgehen.

Auch interessant ist:
„Fahrzeuge sind nicht in Fußgängerzonen, in Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün sowie in Fahrradabstellanlagen abzustellen.“
Denn gerade dort sieht man Ihscooter auch immer wieder. Angeblich sollen die Verbotsbereiche auf einer Karte eingezeichnet sein, diese wurde aber von der Stadt nicht übermittelt, obwohl die eigentlich Teil der „Selbstverpflichtung“ ist. Für mich ist die Selbstverpflichtung so wertlos, wie Eigenverantwortung. Mit einer kurzen Satzung könnte man das einfacher und für die Allgemeinheit vorteilhafter regeln. Stattdessen gibt man 24 Stunden Zeit etwas gegen Verstöße zu tun. Dabei ist es technisch möglich bei falscher Abstellung deutlich schneller zu agieren, da das KFZ ja geortet werden kann.

Ihscooter stehen viel zu oft im Weg

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1 Response to #Ihscooter: Freiwillige Selbstverpflichtung der Stadt – #Duisburg

  1. Maccabros sagt:

    Siehe Southpark…

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