Mal wieder ein Antrag an die Stadt mit ungewissem Ausgang.
Es wird beantragt den ersten Parkplatz entweder zu sperren, durch einen Bügel so zu gestalten, dass keine Fahrzeuge mehr in den Gehweg ragen oder den Parkplatz in Gehweg umzuwandeln.
Es handelt sich hier um den ersten Parkplatz zu Beginn der Friedrich-Alfred-Straße beim Jugendzentrum.
Begründung
Die Rechtslage ist eigentlich klar. Kein Teil darf ins Parkverbot ragen, sagt die Rechtsprechung, damit sind auch Fahrzeugteile, welche in den Gehweg ragen ein Parkverstoß. In dem Fall wird eine Engstelle die ohnehin schon schmal noch durch KFZ eingeengt oder unpassierbar gemacht. Die Abbildung zeigt einen Fall, wo zu allem Überfluss auch noch ein Ihscooter, den sehr schmalen Restweg vollständig verschließt.
Da die Anzeigen beim Ordnungsamt keine Veränderung bewirkt haben und insbesondere der weiße Transporter immer wieder auf dem ersten Parkplatz in der Friedrich-Alfred-Straße steht, führt aus meiner Sicht nichts an einer Veränderung des Parkplatzes vorbei.
Baumscheiben sind kein Gehweg und wenn die Rechtsdurchsetzung durch das Ordnungsamt nicht klappt, hier müsste eigentlich sofort abgeschleppt werden, weil zumindest Rollstuhlfahrende nicht durchkämen, muss der Parkplatz so eingeschränkt, gesperrt oder umgebaut werden, dass keine Verstöße mehr möglich sind. Insbesondere keine Gefährdung, wie in diesem Fall, aber auch keine Unterschreitung der Mindestbreite von 1,5 m, da ansonsten der Fußverkehrsfluss erheblich beeinträchtigt wird.
Und ja natürlich soll die Baumscheibe erhalten bleiben. Die KFZ sind hier das Problem, da diese rechtswidrig abgestellt werden.
Es ist ein Unding, dass klimafreundliche Mobilität in Duisburg immer wieder zu Lasten von KFZ-Verkehr benachteiligt wird.
Und ganz nebenbei sieht man hier auch recht schön, dass es mit den Ihscootern einfach nicht klappt. Das sind gefährliche Stolperfallen.

