Wenn man wie hier DVR, UK und BG eine Schwerpunktaktion für sicheren Radverkehr startet, sollte man vorher vielleicht einmal die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung betrachten und dann erst Maßnahmen treffen.
Dann wäre schnell aufgefallen, dass bei der Aktion einige Punkte falsch dargestellt werden und andere sogar fehlen.
Die Erläuterung der Verkehrsregeln unter „Verkehrsflächen“ ist sicherlich nicht schlecht, allerdings fehlt hier der Hinweis, dass die Nutzungspflicht bei fehlender Nutzbarkeit (z. B.: vereist, Falschparken, beschädigt) dieses Schild nichtig ist und nicht beachtet werden muss.
„Das passende Rad“ beschäftigt sich mit der Geschwindigkeit und Bremsweg. Sicherlich richtig.
„Helme schützen Leben“, allerdings nur dann, wenn man stürzt, weil etwa ein KFZ einem die Vorfahrt genommen hat. Wenn man überfahren wird, nützt der Helm wenig bis gar nichts.
„Sichtbarkeit“ sind die üblichen Klischees, während das Hauptproblem der Sichtbarkeit nicht die Kleidung ist, sondern dass Menschen in KFZ lieber mit dem Handy spielen, Zigaretten anzünden oder das Navi programmieren. Dazu kommen noch Fehlsichtigkeiten, Nachtblindheit usw. Wenn Rad- und Fußverkehr nicht rechtzeitig gesehen werden liegt es immer an den Personen im KFZ, wenn das Fahrrad die richtige Beleuchtung hat, weil mehr nicht vorgeschrieben ist, angepasste Geschwindigkeit dagegen schon, allerdings fehlen hier konkrete situative Vorgaben und deren Kontrolle. Dazu kommt im dem Video noch ein schwerwiegender Fehler, welchen die Radfahrerin am Schluss macht.
Das Beispiel „Richtige Wegenutzung“ ist unsäglich. Solche Radwege sind ein Unding.
„Ablenkung“ auf dem Fahrrad ist völlig richtig. Man muss sich konzentrieren und das Fehlverhalten von Menschen in KFZ vorhersehen und nebenbei auch noch versuchen die ganzen schlechten Beschilderungen zu verstehen. Denn vielerorts sind insbesondere Baustellen falsch ausgeschildert oder lebensgefährlich gestaltet.
Dass man den Mythos „Toter Winkel“ aufwärmt ist schlichtweg falsch. Denn erstens haben LKW ausreichend Spiegel um den Überblick zu behalten und falls das nicht der Fall wäre müsste man die im innerstädtischen Verkehr verbieten, da man Gefährdungen an der Quelle bekämpft. Völlig fehlt der Umstand, dass KFZ ab 3,5 t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, was etliche Unfälle verhindern würde, bisher aber nicht kontrolliert wird.
„Rücksichtsvolles Miteinanders“ setzt voraus, dass gerade jene, die tonnenschwere KFZ lenken auch die aktuellen Verkehrsregeln kennen, was nicht der Fall ist.
Gefehlt hat die Thematik Dooring, was nämlich der Fehler im Video Sichtbarkeit war. Die Radfahrerin ist dort mit nur wenigen Zentimetern Abstand an rumstehenden KFZ vorbeigefahren, was regelmäßig zu Toten und Verletzten führt, wenn sich die Tür kurz vorher öffnet. Deshalb halten Radfahrende, die sich auskennen, mind. 1 m Abstand. Was nebenbei auch verhindert, dass KFZ rechtswidrig mit zu geringem Abstand überholen. Aber der Mindestabstand für KFZ wird auch nicht erwähnt, obwohl der auch deshalb gilt, weil es lebensgefährlich sein kann, wenn man mit zu geringem Abstand überholt wird.
Falschparken ist laut Unfallstatistik ebenfalls eine Gefahrenquelle.
Es braucht nicht mehr nachgeben, gegenüber Autofahrenden, das macht man ohnehin, wenn man überleben will, sondern mehr Kontrollen der Verkehrsregeln und mehr Maßnahmen an der Gefahrenquelle KFZ.
