#VisionZero: Überholverbot bei Glätte und Schnee – #Verkehrssicherheit #Fahrrad

In den Nachrichten sind bei Schnee und Glätte immer wieder Überhol“unfälle“. Wobei das ja eigentlich keine Unfälle sind, sondern absehbare Ereignisse.

Das bei glatter Straße rasante Lenkmanöver, wie sie fürs Überholen notwendig sind, extrem riskant sind, ist offensichtlich. Dennoch gibt es immer wieder Bilder in den Medien von kaputten KFZ. Mein Mitleid mit solchen Rasern hält sich in Grenzen, allerdings kommen ja teilweise auch unschuldige Dritte zu Schaden.

Da die Raser von selbst nicht drauf kommen müsste die Regel gelten, dass bei Glätte und Schnee ein allgemeines Überholverbot gilt. Dadurch würden auch die Versicherungen entlastet für derartige Schäden am eigenen KFZ zu zahlen, wenn man so dumm war da einen „Unfall“ zu verursachen. Wer einen Termin hat muss dann früher losfahren und nicht sich und andere durch eine waghalsige Fahrweise gefährden.

Zumal aus meiner Sicht bei Glätte ohnehin Schrittgeschwindigkeit gilt.

Noch gefährlicher ist dies natürlich, wenn man auf einer eh schon schlechten Fahrbahn mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Schnee auf Rad- und Gehwegen wird schnell zu Eis.

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