KFZ-Verkehr ohne Unterweisungspflicht oder Nachschulung – #VisionZero #Fahrrad #Verkehrsgewalt

Es ist schon verwunderlich, wie unterschiedlich die Sicherheit an verschiedenen Stellen gehandhabt wird. Bei ionisierender Strahlung etwa von radioaktiven Stoffen gibt es eine jährliche Unterweisungspflicht explizit in § 63 der StrlSchV. Das heißt einmal jährlich müssen alle unterwiesen werden. Insbesondere natürlich auch über relevante Änderungen der Rechtslage.

Beim KFZ, das eine lebensgefährliche Waffe sein kann und sogar unmittelbarer tötet als ionisierende Strahlung, macht man einmal den Führerschein und muss danach nie wieder eine Schulung besuchen und sich auch nicht weiterbilden. Jedenfalls steht nirgendwo eine explizite Weiterbildungspflicht.

Das heißt man darf mit völlig veralteten Kenntnissen eine schwere Gefährdung Dritter lenken und führen.

Die Auswirkungen von ionisierender Strahlung sind meistens langfristig und haben etwa Krebs zur Folge, wobei die Zuordnung schwierig ist. Personen, welche KFZ lenken töten dagegen täglich Menschen, was teilweise auch an Unkenntnis der Verkehrsregeln liegt, also durch beständige Nachschulung verhinderbar wäre.

Es ist mir unverständlich warum offensichtliche Gefährdungen ignoriert werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss endlich auch im Verkehr gelten.

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