Am Marktplatz Rheinhausen (Hochemmericher Markt) liegt ein Altenheim. Wie in der Einrichtung der Feuerwerkverbotszone in Amtsblatt 34 (PDF)
für den Zoo Duisburg erwähnt und in § 23 Abs 1 1. SprengV stehend:
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“
In der Einrichtung der Verbotszone für den Zoo Duisburg definiert die Stadt Duisburg unmittelbare Nähe pauschal als 100 m unabhängig von Bewuchs oder Gebäuden. Demnach gilt der Abstand von 100 m auch in Front des Altenheims und damit für die Fläche des Marktplatzes Rheinhausen, was einen Großteil der dortigen Fläche zur Verbotsfläche macht.
Auf der Fläche des Marktplatzes gab es Reste von Feuerwerk, demnach wurde das Verbot nicht eingehalten und vermutlich auch nicht durchgesetzt durch entsprechende Kontrollen. Weder in der Silvesternacht selber noch in dem Zeitraum davor in dem es zahlreiche Beschwerden in Hochemmerich gab.
Die Allgemeinverfügung in Amtsblatt 34 stellt zudem auf eine Brandgefahr im Zoo Duisburg obwohl es dort m. W. nie durch Feuerwerk gebrannt hat. Auch sind mir anderswo keinen Zoobrände durch Feuerwerk bekannt. Da die Stadt Duisburg die Gefahr für so erheblich hält auch ohne Eintritt selbiger ist davon auszugehen, dass auch andere Brandgefahren, die sogar belegbar sind, berücksichtigt werden müssen. Es gab Brände von 2 Heuhaufen in Duisburg, möglicherweise von Feuerwerk ausgelöst. Auf jeden Fall besteht hier eine Brandgefahr, wie die Feuer beweisen. Somit war das Verbot beim Zoo richtig, aber nicht ausreichend, da auch anderen Stellen Stroh lager und dort ebenfalls Schutzbereiche eingerichtet werden müssen. Denn niemand kennt alle Stellen an denen Stroh gelagert wird oder auch der Holzstapel am Haus für den Kamin mit gut getrocknetem Holz, wo ebenso eine Brandgefahr besteht. Auch gibt es immer wieder Brände von Wohnungen und KFZ an Silvester, womit hier sogar eine belegbare Brandgefahr besteht. Da es quasi überall Wohnungen und KFZ in Hochemmerich gibt, müsste man hier davon ausgehen, dass überall brandgefährliche Bereiche bestehen. Demnach müsste man eigentlich sogar abgesehen von speziellen kontrollierten Plätzen mit Feuerwehr überall Feuerwerk verbieten wegen der Brandgefahr.
Aber zurück zum Antrag des Feuerwerkverbots Hochemmericher Markt. Die Objekte mit Verbotsbereichen sind den Menschen nicht bekannt. Niemand kennt die brandgefährlichen Bereiche oder die in § 23 1. SprengV genannten Einrichtungen, demnach ist es die Pflicht der Stadt auf diese Hinzuweisen und zu erläutern, wo Feuerwerk verboten ist, damit alle sich daran halten können. Und die Durchsetzung muss selbstverständlich auch kontrolliert werden. Nach den Erlebnissen vom 28.-30. Dezember ist davon auszugehen, dass kein wirksame Kontrolle erfolgt.