#Duisburg: Verharmlosung des Grillo-Brandes? – #Störfallbetrieb #Brandschutz #Explosionsschutz

Vor einigen Tagen hat es bei Grillo in Duisburg gebrannt. In der NRZ von Freitag stand, dass der Ventilor „regelmäßig gewartet worden“ sei und „Kritische Teile der Anlage seien zudem kurz zuvor erst gewechselt geworden.“

Aus meiner Sicht deutet dies doch darauf hin, dass beim Wechseln ein Fehler gemacht worden ist. Denn wenn es nach einer Änderung bzw. einem Austausch kurz danach zu einem Brand kommt ist ein Zusammenhang naheliegend. Dies ist aber nur ein Teil des Problems. Es kann natürlich immer passieren, dass eine elektrische Anlage Feuer fängt. Die Frage, welche sich mir immer noch stellt, ist wie ein kleiner Brand so stark um sich greifen konnte. Das ist schließlich kein Wohnhaus aus als Holz aus dem 18. Jahrhundert, sondern ein Störfallbetrieb. Aus meiner Sicht müsste bei einer derartigen Anlage der Brandschutz so sein, dass ein Feuer nicht so massiv um sich greifen kann. Und das auch bei Betriebsteilen, die nicht unmittelbar der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen. Mir kommt es vor als hätte Grillo hier an der Sicherheit bzw. dem Brandschutz gespart. Wer weiß, wie es da in kritischeren Betriebsteilen aussieht, wo es deutlich explosiver zugehen könnte.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Duisburg, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar