#Rheinhausen: EKZ-Anwohnende beschwerden sich wegen Parkplatzlärm – #Duisburg #Verkehrslärm

Vor einiger Zeit stand ein Artikel zum EKZ in Asterlagen in Rheinhausen und nächtlichen Lärm in der Zeitung. Es ging dabei darum, dass sich dort Nachts Menschen mit KFZ auf einem Parkplatz treffen. U. a. sollen diese dort driften und Feuerwerk zünden.

Ich kann nachempfinden, dass nächtlicher Lärm stört. Beim EDEKA Netto nebenan gab es auch schon mal nächtlichen Lärm aus verschiedenen Quellen. Allerdings frage ich mich, was die Veröffentlichung in der Zeitung bringen soll. Die Politik kann hier wenig machen. Die Stadt kann ebenfalls nicht viel tun.

Der Eigentümer des Grundstücks, sowie die dort ansässigen Geschäfte sind hier aus meiner Sicht in der Pflicht. Natürlich ist der Handlungsdruck gering, solange die Menschen sich nur beschweren. Dabei könnte man das zivilrechtlich, recht einfach angehen. Einfach den Eigentümer des Grundstücks auf Unterlassung verklagen. Da es ausreichend Zeugen gibt, wäre eine Unterlassungsklage kein Problem. Die Störung der Nachtruhe müsste dann vom Eigentümer bzw. den Mietern unterbunden werden. EDEKA etwa hat viel Videoüberwachung und könnte die Daten nutzen um wiederum gegen die illegale Nutzung vorzugehen. Natürlich müssten die Betroffenen sorgfältig die Störungen dokumentieren und einer müsste vor Gericht ziehen. Durch die Zeugen hält sich das finanzielle Risiko aus meiner Sicht in Grenzen. Und bei der gewonnen Klage stünde ein strafbewehrter Unterlassungsanspruch zu, der dann bei jedem Verstoß in einem Strafgeld endet. Das heißt die Klage wäre wenig Aufwand und wäre ein gutes Druckmittel. Ich kann deshalb nicht verstehen, warum man da nicht zusammenlegt und die Sache durchzieht. Wer ständig jammert, aber nicht klagt, weil man verlieren könnte oder es anstrengende ist, ist selbst schuld, wenn Missstände andauern. Insbesondere dann, wenn die Aussichten auf einen Sieg vor Gericht aus meiner Sicht sehr gut sind.

Der Eigentümer könnte Driften gut unterbinden mit Bepflanzung der Parkflächen. Denn wenn immer wieder Bäume im Parkbereich sind, wäre zumindest das Driften unterbunden. Ansonsten muss man das Grundstück abschranken und ggf. bewachen. Aber das ist das Problem des Eigentümers.

EDEKA als Teil des EKZ

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