Nächstes Beispiel für einen Verstoß gegen die Regeln für Baustellen. Aus unerfindlichen Gründen hat man für Bauarbeiten an einem Haus den Gehweg vollständig gesperrt und ein Gehverbotsschild aufgehängt. Die Absperrung ist noch vor einer Einfahrt mit abgesenkten Gehweg, sodass hier die Vorgaben für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht eingehalten werden. Weder gibt es eine Rampe noch kann die Absenkung genutzt werden.
Man fragt sich ob die Stadt Duisburg das wirklich genehmigt hat. Nach meinen bisherigen Erfahrungen würde ich sagen, dass die Stadt dies so genehmigt hat. Denn derartig rücksichtslose Baustellen sind ja definitiv kein Einzelfall in Duisburg. Vielleicht sollten die Personen bei der Stadt, die so etwas genehmigen mal für einen Tag am Rollstuhl festgeklebt werden und müssen dann den ganzen versuchen an solchen Stellen vorbeizukommen.
Zudem stellt sich mir noch die Frage, warum der Gehweg gesperrt werden muss, wenn man einen Container abstellen will, obwohl das Gebäude eine Einfahrt hat. Zudem ist selbst bei einem benutzten Container am Wochenende die Nutzung des Gehwegs kein Problem. Und das Bauklo muss ganz sicher auch nicht auf dem Gehweg stehen.
