#Duisburg: Gehweg unnötig eingeengt – #Baustellengrauen #Rheinhausen

In der Autoschwurbelstadt Duisburg erlebt man immer wieder mangelhafte Rücksicht. Es gibt da extreme und klar rechtswidrige Beispiele aber auch im Kleinen wird immer wieder viel falsch gemacht.

So auch in diesem Fall.

So auch hier. Ein Schild kündigt ein Parkverbot wegen Baumschnitt an. Das Schild betrifft also ausschließlich KFZ bei der Lagerung. Wo steht das Schild an einer Engstelle, obwohl davor und dahinter der Gehweg deutlich breiter ist und solche Schilder ohnehin auf die Parkbereiche gehören. Insbesondere dann, wenn die Parkbereich auf dem Gehweg sind und gar nicht zur Fahrbahn gehören.

Wobei hier zwar streng genommen die Mindestbreite nach RSA 21 eingehalten wurde, aber man im Sinne der Richtlinie dem Fußverkehr deutlich mehr Platz hätte geben können.

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