#Autopolizei: Mythos Sonderrechte – #RuntervomGehweg #Fahrrad #Falschparken

Die Polizei und andere Stellen parken regelmäßig extrem rücksichtslos.

Kritisiert man dies gegenüber der Behörde kommt regelmäßig die Ausrede „Sonderrechte“. Diese sogenannten Sonderrechte sind in § 35 der StVO geregelt. Bei Diskussionen Online gibt es auch immer wieder Verteidiger des Fehlverhaltens mit der Begründung Sonderrechte. Scheinbar kapieren die, genau wie die Polizei nicht, dass man einen § vollständig lesen muss.

Erst einmal muss es dringend geboten sein und eine hoheitliche Aufgabe:
„(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“
Ein Polizeiauto als Pizzataxi zu missbrauchen ist weder eine hoheitliche Aufgabe, noch ist es dringend geboten. In den meisten Fällen dürfte es keinen Grund geben den Rad- oder Gehweg zu blockieren und dadurch die sich dort bewegenden Menschen zu behindern oder zu gefährden.
Es gibt da in den nächsten Absätzen noch einige andere Ausnahmen. Allerdings wird dabei von den Meisten vergessen:
„(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“

Diese Berücksichtigung findet überwiegend nicht statt, denn man wägt hier bei der Polizei zu oft Autoverkehr gegen Rad- und Fußverkehr ab und berücksichtigt dabei nicht die Sicherheit und Ordnung. Das Bild ist ein gutes Beispiel für die Nichtberücksichtigung. Das Polizeiauto blockiert den Gehweg vollständig, was aus meiner Sicht mind. 70 € und ein Punkt nach Bußgeldkatalog ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine Einfahrt, die keine Feuerwehreinfahrt ist. Dort zu parken, hat ein deutlich niedrigeres Bußgeld zu Folge und keine Punkte. Da der Bußgeldkatalog Fehlverhalten durch die Höhe der Bußgelder ein Ranking gibt, kann man klar erkennen, welches Fehlverhalten weniger die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt. Es gibt also einen klaren Maßstab nachdem die Polizei und andere sich richtigen können, was weniger die Ordnung beeinträchtigt. Dabei ist es völlig irrelevant ob KFZ dadurch ausgebremst werden. In KFZ sind die Menschen zudem besser geschützt. Wenn sich die Polizei demnach auf einen baulichen Radweg an einer viel befahrenden Straße stellt, verstößt diese gegen die Sicherheit und Ordnung, während das Blockieren einer mehrspurigen Fahrbahn oder einer Einfahrt völlig vertretbar wäre.

Aber offensichtlich ist der Polizei dies nicht bewusst und man ist lieber ein schlechtes Vorbild. Und wenn man darauf hinweist, wird das Fehlverhalten noch gedeckt und einfach behauptet, dass es hier Sonderrechte bräuchte. Nur müsste man hier auch diese rechtskonform ausüben, was aus meiner Sicht nicht passiert. Durch das fehlende Unrechtsbewusstsein gibt man ein schlechtes Vorbild ab und darf sich nicht darüber wundern wenn es an Respekt mangelt. Warum sollte ich jemanden respektieren, der Recht mit den Reifen überfährt?

Polizei parkt rücksichtslos

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