Online meinte jemand mal, dass es keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt. Einen unmittelbaren Anspruch gibt es nicht, allerdings durchaus einen Indirekten.
Sogenannte Wegunfälle treten immer wieder ein. Fahrradfahrende sind häufiger betroffen. Allgemein wird zwar gesagt, dass Arbeitgeber nichts tun könnten. In Hinblick auf die Gefährdung durch mangelhafte öffentlich Infrastruktur, kann man sich mit einer Forderung an die Kommune wenden, allerdings ist das Fehlverhalten anderer nur schwer zu vermeiden. Der einzige Weg, einen Wegeunfall sicher zu vermeiden ist keinen Weg zur Arbeit zu haben. Gemäß der Maßnahmen-Hierarchie des Arbeitsschutzgesetzes steht die Vermeidung der Gefährdung an erster Stelle. Demnach ist Homeoffice die wirksamste Maßnahme, um Wegeunfälle gar nicht erst eintreten zu lassen.
Der Betriebsrat kann sich im Arbeitsschutz aktiv einbringen und demnach auf diesem Weg auch Homeoffice als Maßnahme gegen Wegeunfälle einfordern. Ob man dies natürlich auch gerichtlich durchsetzen könnte, wäre eine interessante Frage. Gute Firmen werden jedenfalls von selbst Homeoffice anbiete, wo es möglich ist und schlecht Firmen jammern wegen Fachkräftemangel.
