#Duisburg: Autoschwurbelstadt hat natürlich keine Rechtsgrundlage für 1,2 m Toleranz für Falschparken – #Gehweg

Bereits seit geraumer Zeit ist die Autoschwurbelstadt Duisburg der Auffassung, dass auch bei rechtswidrigem Falschparken das Ordnungsamt 1,2 m tolerieren muss. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es scheinbar nicht, wie jetzt eine Antwort auf meine IFG-/UIG-Anfrage klar bestätigt. Für 1,5 m gibt es einen uralten Beschluss, der allerdings auch keine rechtliche Herleitung enthält, warum die Breite der Gehweg eingeschränkt wird.

Statt klar zu sagen, dass man kein derartiges Dokument hat, verweist man auf den Petitionsausschuss, der nach meiner Auffassung ebenfalls eine teils sehr seltsame Meinung zu Verkehrsthemen hat, etwa das KFZ größtenteils Parkgebühren zahlen würden, obwohl es dafür gar keine Erhebung gibt. Dann wird eine Drucksache angeführt, die allerdings auch keine rechtliche Herleitung ist. Scheinbar hat Autoschwurbelstadt Duisburg damals irgendwann 1,2 m festgelegt ohne dies rechtlich sauber herzuleiten. Dass man damit den Fußverkehrsfluss behindert und gefährdet ist der Verwaltung offensichtlich egal.

Vermutlich hat man auch nie die psychologische Wirkung von Toleranz für Fehlverhalten bewertet, denn dies führt letztendlich dazu, dass sich Arschparken überall immer mehr etabliert und immer schmerzhafter wird, wenn es denn mal irgendwann bekämpft wird.

Beispiel für Arschparken in Duisburg

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2 Responses to #Duisburg: Autoschwurbelstadt hat natürlich keine Rechtsgrundlage für 1,2 m Toleranz für Falschparken – #Gehweg

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