#NRZ verharmlost mal wieder #Falschparken – #Carsplaining

Es gibt klare Vorgaben für das Miteinander im Verkehr. Diese Vorgabe nennt sich StVO. Dennoch berichtet die NRZ einmal mehr einseitig zu dem Thema. Der Autor Julian Heppe schreibt Online unter dem Titel: „Vorbild „Anzeigenhauptmeister“? So melden Bürger Parksünder“ und in der gedruckten Ausgabe stand ein zumindest recht ähnlicher Artikel unter dem Titel: „Anwohner im Kampf gegen die Parksünder“.

Warum so Artikel sauer machen? Einmal mehr werden Falschparker als „Parksünder“ verharmlost. Als wäre es eine Bagatelle, dass andere Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt oder sogar gefährdet werden. Mehrfach wird im Artikel Begriff benutzt.

Das Falschparken keine Bagatelle ist, sieht man bereits daran, dass Halten und Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung bei 55 € anfängt, mit Behinderung 70 € + Punkt und bei Gefährdung 80 € + Punkt. Auf die Thematik Gefährdung und Behinderung wurde nicht einmal eingegangen. Stattdessen Einfahrten und Behindertenparkplätze. Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit das viele der Anzeigen in Duisburg sich im Bereich Behinderung und Gefährdung bewegen. Etwa Parken in Feuerwehreinfahrt, Behinderung auf den Gehweg, was besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Problem ist. Blockieren von Radwegen und anderer Radinfrastruktur.

Die „Verleumdung“ als Hobby trägt auch deutlich die Brille der Motonormativity. Es ist Notwehr, weil die Städte nichts tun gegen die rechtswidrige Besetzung von Rad- und Gehwegen. Und es geht hier auch nicht um Denkzettel, sondern darum, dass sich die Menschen an die Regeln halten und nicht ständig den Rad- und Fußverkehrsfluss stören. Die StVO gibt die Regeln für die gegenseitige Rücksicht vor.

Die Städte sollten sich besser eine Schnittstelle programmieren lassen zu Weglimails, da diese Seite einfach sehr gut unterstützt. Zweifelhaft, dass die Apps das genauso machen.

Und vielleicht sollte man auch mal über den rechtswidrige Beschluss der Stadt Duisburg Falschparken zu tolerieren berichten, der natürlich dazu führt, dass immer mehr KFZ Gehwege blockieren. Beschlossen vom Finanzausschuss wurden 1,5 m zu tolerieren, das Ordnungsamt spricht von in Emails sogar von 1,2 m die nicht einmal reichen für zwei Passanten. Ab 1,5 m Restbreite ist es Falschparken mit Behinderung. Die Behörden sehen weg und die Straße ist Rechtsfreier Raum. Rasen, Rotlichtfahrt und Falschparken, all das wird nicht ausreichend kontrolliert.

Und wenn Sie mir nicht glauben, hier ist der Videobeweis aus Duisburg. Massenhaft Verstöße, weil nicht ausreichend kontrolliert und sanktioniert wird.

Symbolbild Falschparken Duisport
Symbolbild Falschparken Duisport

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