Im Bußgeldkatalog tun sich Untiefen auf.
Nach Ziffer 19.1.1, zahlt wer „Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte,
dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage“ – mit Gefährdung 250 € und bekommt ein Fahrverbot von 1 Monat. Wenn man denn überhaupt erwischt wird.
In der Ziffer 23 (Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten) steht dagegen nur 30 €. Der Mindestabstand wurde wegen der Gefährdung eingeführt. Aber scheinbar ist das Leben von Radfahrenden weniger Wert, als das von Autofahrenden. Man zahlt dafür ja sogar weniger als für eine Behinderung durch Parken (70 € und ein Punkt). Keine Ahnung, wie man derartig niedrige Bußgelder für eine Gefährdung herleitet. Und hier wird nicht einmal unterschieden zwischen Erwachsenen und Kindern, denn Kinder auf der Fahrbahn sind ja mehr gefährdet.
