GO-§-24-Antrag: Zebrastreifen Beethovenstraße – #Duisburg #Rheinhausen

Nachfolgen mal wieder ein Antrag, da er sich für den Fußverkehrsfluss einsetzt ist damit zu rechnen, dass die Stadt dies nicht möchte, aber probieren muss man es.

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nach § 26 StVO (Zebrastreifen) über die Beethovenstraße an der Einmündung Friedrich-Alfred-Straße.

Begründung:
Regelmäßig biegen KFZ in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit ab, obwohl hier vergleichsweise oft Gehende die Fahrbahn queren. Zudem stehen häufiger KFZ vor der Bordsteinabsenkung. Ein Zebrastreifen verbessert die Erkenntnis, dass man dort nicht parken darf. Dadurch wird der Fußverkehrsfluss erhöht und ebenso die Sicherheit. Insbesondere da hier eine Strecke für Schulkinder zur Grundschule Beethovenstraße und deswegen mit Elterntaxen zu rechnen ist.

Ebenfalls sinnvoll wäre ein Fußgängerüberweg über die Friedrich-Alfred-Straße im Bereich Stahlstraße.

Zebrastreifen

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Response to GO-§-24-Antrag: Zebrastreifen Beethovenstraße – #Duisburg #Rheinhausen

  1. Pingback: #Duisburg: Autoschwurbelstadt lügt wegen Zebrastreifen – #Rheinhausen #Autopolizei #VisionZero | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

Hinterlasse einen Kommentar