#Glyphosat kann gar nicht vom BMEL beurteilt werden! – #Krebs #Bayer

Das krebsverdächtige Glyphosat darf durch EU und auch wegen des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiter verwendet werden. Offensichtlich hatte man keine guten Argumente für ein Verbot.

Als Chemiker und auch jemand, der schon mal mit Altlasten befasst war, weiß ich, dass nicht im die Substanz selbst gefährlich ist, sondern auch Abbauprodukte eine Gefahr darstellen können. Der Abbau kann sowohl in Menschen und Tieren stattfinden, als auch im Boden. Je nach Bedingungen können die Abbauprodukte unterschiedlich sein und demnach unterschiedliche Eigenschaften aufweisen.

Zur Risikobeurteilung wäre es demnach notwendig den Abbau vollständig zu betrachten und u. a. die toxikologischen Risiken der einzelnen Substanzen zu bewerten.

Das BMEL teilte mir auf Nachfrage zu diesem Thema mit:
„Vorliegend haben Sie um Übermittlung des Abbaupfads inkl. aller Haupt- und Nebenprodukte gebeten. […]
Allerdings besteht kein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, da die von Ihnen erbetenen Informationen im BMEL nicht vorhanden sind [..]“

Sprich das BMEL hat offensichtlich nie bewertet, ob und wie gefährlich Glyphosat wirklich für den Menschen ist und sich dazu auch keine Informationen besorgt. Ich würde stark annehmen, dass dies auch für die anderen Giftstoffe gilt, die von der Landwirtschaft sonst so aufs Feld gekippt werden.

Das sollte durchaus nachdenklich machen, wenn nicht sorgfältig genug gearbeitet wird. Gerade wenn man Risiken betrachtet, stellt man zu oft hinterher fest, dass es doch gefährlich war.

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