Kann man das #Onlinezugangsgesetz einklagen?

Nachdem ich vor einiger Zeit mal versucht habe eine Halterauskunft bei der Stadt Duisburg, musste ich zuerst feststellen, dass man ein Verfahren auf der Seite darstellte, was unklar war. Auf Nachfrage hat man das vorhandene Verfahren verschlechtert. Man soll nun ein Formular ausfüllen und AUSDRUCK, dazu alle Beweise AUSDRUCK und dann persönlich VORBEIKOMMEN im KFZ-Amt (offiziell Zulassungsstelle), wo man dem Hörensagen nach einen ganzen Tag verbringen darf. Aber selbst wenn nicht, ist man mind. einen halben Tag unterwegs und muss dafür einen Tag Urlaub nehmen. Es kommt einem vor, als sollten durch erheblichen Aufwand die Täter geschützt werden.

Wenn es nur ein Einzelfall wäre könnte man sich das noch antun, da aber immer wieder die Feuerwehreinfahr blockiert wird, braucht es eine nachhaltige Lösung.

Angeblich gibt es keinen Rechtsanspruch in Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz. Wenn mich mein Wissen nicht trübt, müsste man aber bei der Stadt Duisburg beantragen können, dass die Stadt eine digitale Lösung für die Halterabfrage einrichtet, weil sie ersten ohnehin dazu verpflichtet sind und zweitens, weil das auch bereits marktverfügbar ist. Die Stadt Krefeld setzt bereits eine Softwarelösung ein und viele andere Städte auch, allerdings kann man scheinbar jeweils nur dort beantragen, wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Es ginge also digital. Die Frage die sich mir stellt, ob man einen Antrag auf Digitalisierung dann auch irgendwie vor Gericht durchsetzen kann oder ob es vielleicht einen anderen Weg gibt.

Wobei ich mich auch Frage, wie die Parkplatzfirmen die Halterauskunft bekommen, wenn das so umständlich ist.

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