Warum dürfen Mülltonnen auf Gehwegen stehen? – #RuntervomGehweg #Autoschwurbelstadt #Duisburg

Nachdem ich mal wieder nicht vernünftig den eh zu engen Gehweg nutzen konnte, weil dort überall Mülltonnen standen, wollte ich mal schauen, wie das eigentlich genau geregelt ist.

Anfang der Suche war die Abfallentsorgungssatzung, dort wurde ich in § 16 fündig:
„(1) Rollbehälter und/oder Papierbündel sind am Abfuhrtage grundsätzlich von dem/der Benutzungspflichtigen am Fahrbahnrand der nächsten mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren gewidmeten öffentlichen Straße ohne Beeinträchtigung des Verkehrs bis spätestens 7.15 Uhr zur Entleerung/Einsammlung bereitzustellen und nach ihrer Entleerung am selben Tag wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (ohneVollservice).“

Zu deutsch anders als viele annehmen, mich bis jetzt eingeschlossen, dürfen die Mülltonen gar nicht auf dem Gehweg stehen, sondern müssen auf die Fahrbahn. Da fließender Verkehr Vorrang vor „ruhendem Verkehr“ (KFZ-Lagerung) hat, müssten ggf. Parkplätze an den Entleerungstagen gesperrt werden, was natürlich auch die Leerung für die WBD vereinfachen würde, wenn die Mülltonnen alle gesammelt irgendwo stünden.

Da das sehr viele falsch machen stellt sich natürlich die Frage, warum die Satzung nicht eingehalten und auch nicht kontrolliert wird. Gesetze, Verordnungen und Satzungen sind Quatsch, wenn man etwas vorgibt, aber die Einhaltung nicht kontrolliert.

Zumal die Satzung in § 24 (Ordnungswidrigkeiten) sagt:
„(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
15. entgegen den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 die Abfallbehälter und/oder Papierbündel nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig zur Abfuhr bereitstellt oder nach ihrer Entleerung am selben Tag wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt,“

Ich nehme an, dass man das rechtswidrige Verhalten duldet, damit der von Verwaltung und Politik so geliebte KFZ-Verkehr nicht eingeschränkt werden muss, lieber behindert man Fußverkehr. Das ist aus meiner Sicht noch eine Baustelle für 2024.

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