Unverständlicher Schmutzwassergebührenbescheid der WDB – #Duisburg

Anfang Dezember kam plötzlich ein Schmutzwassergebührenbescheid der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, der auf Ende November datiert war. Fragt man sich erst einmal warum der solange gebraucht hat innerhalb von Duisburg.

Dann fragt man sich, was das soll, da ja der Schmutzwassergebührenbescheid nie im Dezember kommt, sondern früher im Jahr. Dann versucht man daraus schlau zu werden, was die WBD eigentlich von einem wollen.

Erst wenn man den richtigen Bescheid mit dem Aktuellen vergleicht wird klar, dass es um eine Absenkung geht, allerdings nicht für das gesamte Jahre, sondern nur den Zeitraum des letzten Bescheids, der nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Warum das so ist, findet man erst auf der letzten Seite nach der Rechtsbehelfsbelehrung, wo man eigentlich keinen Text mehr erwartet. Dort steht etwas von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17.05.2023, aber nicht einmal ein Aktenzeichen. Sucht man mit den Angaben, findet man diverse Urteile, ich bezweifle allerdings, dass man wegen eines Urteils zum Versammlungsrecht Geld bei den Schmutzwassergebühren zurückbekommt. Zudem hätte diese Information auf die erste Seite oder ein Vorblatt gehört. Auf den ersten beiden Seiten wäre dafür genug Platz gewesen.

Dann wird es aber noch verwirrender, weil Vorauszahlungen ein Minus davor habe, also Guthaben als negativ angesehen wird. Wirtschaftlich mag das richtig sein, aber normale Menschen sehen ein Minus als Schulden an und nicht Guthaben.

Was dann wirklich verwirrend wird sind die Abschlagszahlungen, da in nur einer Zeile „weitere geleistete Zahlungen“ stehen und diese nicht einmal stimmen. Man kann aus der Zeile aber auch nicht nachvollziehen, welche Zahlungseingänge hier überhaupt berücksichtigt wurden.

Juristisch seltsam ist dagegen, dass der Bescheid alle vorhergehenden ersetzen soll. Da allerdings der Vorhergehende Abschlagszahlungen für bereits vergangene Monate umfasst, der Neue allerdings nicht mehr, stellt sich eigentlich die Frage, was mit den bisher bereits geleisteten Abschlagszahlungen ist. Da die nicht mehr gewünscht sind könnte man diese rein rechtlich eigentlich erst einmal zurückverlangen, da ja für die WBD kein Anspruch mehr besteht.

Vielleicht sollte ich mal Fragen, wegen eines Bescheids in einfacher Sprache, damit man nicht eine Stunde braucht, um den nachzuvollziehen und zu verstehen, was die eigentlich wollen. Da fragt man sich, was andere machen. Einfach bezahlen und nicht drüber nachdenken?

Fahrzeug der Wirtschaftsbetriebe

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Verbraucherschutz abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar