Verkehrszeichen 254 und 259 – #Verkehrswende #Eigenverantwortung

Nachdem ich in Paderborn eine seltsame Schildersituation gesehen habe, kam ich ins Grübel. Bisher war ich davon ausgegangen, dass diese für die gesamte Fahrbahn gelten. Jedenfalls hat man dies regelmäßig so gehört. Ich habe aber mal in die StVO und VwV-StVO geschaut und dort keine Klarheit zu den konkreten Schilder gefunden. Auch habe ich bei verschiedenen Stellen nachgefragt u. a. dem Bundesverkehrsministerium.

Man schrieb von dort viel allgemeines unkonkretes Blabla zu Verkehrszeichen und zum Schluss noch:
„Zudem ist im Straßenverkehr die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt.

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist insoweit nicht einer unzureichenden Vorschriftenlage anzulasten. Im Einzelfall empfehlen wir, sich an die örtlich zuständige Behörde zu wenden.“
Was in der Praxis natürlich keinerlei Sinn macht. Ein Verkehrsschild muss selbsterklärend sein ohne das man vorher die Behörde fragen muss. Besonders bei Baustellen. Da ist schließlich die Baustelle schon wieder weg, bevor man eine Antwort hat.

Das einzige, was ich in der StVO zur Geltung von Verkehrszeichen fand war § 39 Verkehrszeichen
„(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.“
Das ist sehr unkonkret und so Formulierungen wie „in der Regel“, heißt natürlich, dass das nicht immer so ist.

In Paderborn zeigt ein Schild mit Pfeil für Gehende auf die anderen Straßenseite nach Rechts, obwohl man auch Links vorbei kann und sogar muss, wenn man zum Bahnhof will.

Nach allem, was ich so mitbekommen habe gilt das Schild mal nur für einen Teil des Weges, dann wieder für die gesamte Fahrbahn, manchmal ist es sogar eindeutig, ein andermal aber auch nicht. Da das Verkehrsministerium Eigenverantwortung erwähnt und die Schilder regelmäßig interpretationsbedürftig sind kann man das Schild offensichtlich nach eigenem Ermessen interpretieren. Sprich, wenn auf dem Radweg 254 steht, darf man dann wohl offensichtlich auf der Fahrbahn weiterfahren. Und genauso bei 259.

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