Auf der Seite der Stadt Duisburg findet man nun, wie sich die Stadt das mit der Umleitung vorstellt.
Auf dieser Seite behauptet die Stadt:
„Da die Umleitungsstrecken durch den Hafen größtenteils nicht über Rad- und Gehwege verfügen, würden Radfahrer erheblich gefährdet. Radfahrer sollten daher die für sie ausgeschilderten Umleitungen nutzen.“
Worin diese Gefährdung angeblich bestehen soll, wird nicht dargelegt. Auch nicht die Abwägung durch welche Maßnahmen man die Risiko mindern könnte mit einer immer wieder diskutierten Vollsperrung.
Wobei das „SOLLTEN“, ja eigentlich heißt, dass es nur eine Empfehlung ist. Man muss es also nicht beachtet. Oder stellt die Stadt etwa doch wieder VZ 254 (Fahrradfahrverbot) auf?
Deshalb habe ich jetzt mal nach der eigentlich notwendigen Abwägung gefragt. Wie ich die Stadt Duisburg kenne, fand keine seriöse Abwägung statt. Denn bevor eine Straße gesperrt werden darf müssen erst sorgfältig alle Alternativen abgewogen werden. Zudem müsste die Gefährdung deutlich über der Alltagsgefährdung liegen, was in Duisburg nicht der Fall sein dürfte.
In der Zeitung stand dagegen, dass eine Alternative für Radfahrende am Geiz der Stadt Duisburg gescheitert ist. Über Maßnahmen, wie man eventuelle Gefährdungen entschärfen könnte, wurde nicht einmal diskutiert, obwohl es offensichtlich ist, wenn man eine konsequente Bewertung der Gefährdungen vornimmt.
Zudem werden durch eine Sperrung für Radfahrende und Gehende jene bestraft, die sich nachhaltig und gesund bewegen, obwohl eine eventuelle Gefährdung ausschließlich von den KFZ ausgehen dürfte. Demnach müssten die Maßnahmen bei der Gefährdung ansetzen und nicht bei den Gefährdeten. Das wäre so als würde man Opfer häuslicher Gewalt in Gefängnis sperren, statt die Täter einzusperren.
Es mögen zwar mehr KFZ unterwegs sein, aber hier müsste die Zumutbarkeit abgewogen werden, da ein Fahrverbot ein stark negativer Verwaltungsakt ist, bedarf es auch einer entsprechenden Abwägung in der Begründung. Ein Umweg von 10 km für ein KFZ, ist halt weniger anstrengend und weniger zeitaufwändig, als dies für jemand auf einem Fahrrad der Fall wäre. Zudem müssen in dieser Abwägung die hinzukommenden Gefahren mitbetrachtet werden, welche sich aus den Umwegen für Radfahrende ergeben. Man denke hier nur an den „Ruhrorter Kreisel“ bzw. für den Radfahrende lebensgefährliche Kreisel. Erst wenn diese Abwägung sorgfältig stattgefunden hat, kann man ein Fahrverbot anordnen. Dass die Stadt dies wieder nicht gemacht haben dürfte, steht für mich nahezu fest. Somit könnte man mit Erlass des Verwaltungsaktes (Aufstellen der Schilder) auch sofort im Eilverfahren rechtlich dagegen vorgehen können. Das können aber nur Betroffene, die da zum Beispiel täglich durch müssen. Wäre also gut schon jetzt die Vorarbeit zu machen, damit man sofort loslegen kann, wenn die Sperrung beginnt.

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