Am Freitag war Post von der Stadt Duisburg im Briefkasten.
Darin waren Auszüge aus der Baugenehmigung für die Firma Hillwood. Vier Seiten von 28, die sich ein wenig mit dem Thema Verkehr beschäftigen. Aus meiner Sicht sind die Unterlagen unzureichend.
Scheinbar hat die Stadt Betrieb rund um die Uhr genehmigt, Nachts mit Einschränkungen und die Verkehrsauswirkungen im Umfeld gar nicht geprüft.
Soweit ich weiß, wurde das nach § 34 BauGB genehmigt.
Nach Absatz 1 muss die Erschließung gesichert sein. Für PKW reicht da sicherlich eine Anbindung ans örtliche Verkehrsnetz, für Sattelzüge, wie dieser sich aus Logistikbetrieben ergibt, reicht das nach meiner Einschätzung nicht aus, allein schon weil LKW sehr häufig in tödliche Kollisionen mit Radfahrenden verwickelt sind.
Auch ist in Anbetracht der LKW-Probleme die Ansiedlung eines Logistikbetriebs in dem Bereich ganz sicher nicht städtebaulich vertretbar und gar nicht vereinbar öffentlichen Belangen.
Es wurden nicht einmal Vorgaben gemacht, um die Belastung zu reduzieren oder die LKW zu lenken.
Die BauO NRW geht in § 16 auf die Verkehrssicherheit ein. Hier steht in Absatz 2 „Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet werden.“
Das heißt, wenn man belegen kann, dass die LKW gegen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs verstoßen, was bei allen Zuwegen zu Hillwood klar der Fall ist, dann wäre damit die Genehmigung nichtig, weil rechtswidrig. Daran ändert sich auch nichts, dass die Genehmigung von den Fristen her als bestandskräftig zu werten wäre. Rechtswidrige Genehmigungen können keine Bestandskraft erlangen.
Wobei natürlich hier schon ein Verfahrensfehler vorliegen könnte, weil der Punkt gar nicht geprüft würde.
Natürlich müsste man in dem Bereich wohnen und das Geld investieren wollen, denn ansonsten kann man nicht dagegen vorgehen. Dabei ist nach meinen Erfahrungen zu bedenken, dass bereits eine Klage dazu führen kann, dass die Stadt Maßnahmen trifft.