#Duisburg: Sperrung Karl-Lehr-Brückenzug ist rechtswidrig – #Ruhrort #DuisburgistechtFahrradfeindlich #AUTOkratie #Autokorrektur

Wie ich dem WDR und auch anderen Quellen entnahm setzt Duisburg die extrem fahrradfeindliche Politik fort.

Dies ist, wie an vielen anderen Stellen, rechtswidrig!

Wie üblich geht es den Verantwortlichen ausschließlich um den Verkehrsfluss des KFZ-Verkehrs, der allerdings gleichrangig zum Fahrrad- und Fußverkehr zu behandeln ist. Je langsamer eine Fortbewegungsmethode ist, desto kürzer ist die zumutbare Umleitung. Für Gehende ist ein gigantischer Umweg nicht zumutbar. Da die Witterung gegen Herbst geht, sind derartige Umleitungen auch nicht zumutbar für Radverkehr. Somit liegt klar ein Ermessensfehler vor, weil die Alternativen nicht betrachtet wurden. Eine Temporeduzierung und ein Überholverbot für KFZ-Verkehr sind zumutbar, ein riesige Umleitungsstrecke für Radverkehr ist dies keineswegs. Umwege für KFZ-Verkehr sind nach einschlägiger Rechtsprechung zumutbar. Zumal es mit der neuen Straßen vom Hafengebiet zur A59 eine geeignete Strecke gibt.

Die Behauptung, dass etwas alternativlos wäre, ist immer gelogen. Es gibt immer Alternativen!

Die Möglichkeiten:
1. Für KFZ-Verkehr Einrichtungsverkehr auf einer Spur in Abhängigkeit der Tageszeit in Hauptverkehrsrichtung. Die andere Spur für Rad- und Fußverkehr, getrennt durch Absperrung.
2. Vollständige Umleitung für KFZ und ausschließliche Freigabe für Fahrrad- und Fußverkehr.
3. Bau einer temporären Leichtbaubrücke. Zwar teuer, aber machbar. Nutzung der alten Brücke während der Umbauarbeiten.
4. Kostenloses Shuttle zwischen den beiden Seiten für Rad- und Fußverkehr.
5. Tempo 20 für KFZ und Überholverbot, womit für sich normal bewegende Radfahrende keinerlei Gefährdung bestehen kann.

Was so oder so geht, ist die Fahrbahn nicht zu sperren, da es dafür keinerlei Grund gibt. Gemäß § 45 StVO müsste es dafür eine erhebliche Gefährdung geben, welches nicht der Fall ist. Die Stadt Duisburg behauptet zwar gerne Gefährdungen, ganz nach belieben, korrekt belegen kann die Stadt diese aber nicht, weshalb eine Sperrung vor Gericht einkassiert würde. Sollte die aktuelle Planung genehmigt werden oder Fahrverbotsschilder aufgestellt werden (Verwaltungsakt) so würde dies für eine Klage, auch im Eilverfahren, ausreichen. Es ist eine Unart der Stadt Duisburg wegen angeblicher Gefährdungen Straßen für Radverkehr zu sperren, obwohl hier die gleichen Anforderungen, wie für LKW-Verkehr zu stellen sind. LKW fahren etwa auf der Jägerstraße in Rheinhausen immer wieder über den Radweg und gefährden so definitiv Radfahrende. Gehandelt hat die Stadt hier noch immer nicht. Wie üblich wird KFZ-Verkehr als Priorität gesehen, weshalb andere Lösungen nicht angedacht werden, dabei ist ein Umweg für KFZ-Verkehr über größere Strecke zumutbar, als für Rad- bzw. Fußverkehr.

Ich würde jedenfalls bei einer Klage finanziell unterstützen und ich bin sicher viele Radfahrende würden das auch, weil einer derartig rückständigen Planung Einhalt geboten werden muss.

Interessante Urteile zum Thema Sperrung und Gefährdung:
1. Aufhebung rechtswidriger Sperrung
„Darüber hinaus ist § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO zu berücksichtigen, wonach insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
2. Rechtswidrige Radwegnutzungspflicht
3. Radwegnutzungspflicht und Gefahrenlage (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 3 C 42.09)
4. Einstweilige Anordnung bei nur KFZ-Sperrung abgewiesen
5. Einstweiliger Rechtsschutz bei KFZ-Sperrung abgewiesen

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