#Duisburg: Stadt weiß nicht das Escooter Sondernutzung ist – #FantasieStVO #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Nachdem ich nachgefragt hatte wegen Escooter und deren Sondernutzungserlaubnis in Duisburg, gab es nun eine Antwort, die einmal mehr die Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten offenbar.


eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter ist im Duisburger Stadtgebiet nicht ausgestellt worden. Wir haben uns – zumindest derzeit – gegen einen förmlichen Erlaubnisvorbehalt und auch gegen eine Ausschreibung ausgesprochen. …

Scheinbar hat man sich bei der Stadt nicht das Urteil zu Escootern angeschaut, obwohl ich es explizit bei der IFG-Frage erwähnt. Diese stellen eine Sondernutzung dar völlig unabhängig davon, wie die Stadt Duisburg das handhabt. Dies wirft natürlich die Frage auf, wenn die Stadt Duisburg hier keine Regelung trifft, welche Mitschuld trifft dann die Stadt bei einem Unfall? Schließlich wäre aus meiner Sicht auch dies ein Organisationsverschulden. Die Verkehrsregeln mögen zwar eindeutig sein, aber keine Regeln treffen, obwohl die Probleme bekannt und auch Dokumentiert sind erscheint mir rechtlich fragwürdig, womit das natürlich zu den übrigen rechtlichen Absurditäten der Stadt Duisburg passt.

Wobei die fehlende Sondernutzungserlaubnis ebenfalls heißt, dass die Stadt Duisburg kein Geld für die Nutzung durch Leihfirmen bekommt, während Gastronomie Flächen sicherlich bezahlen muss. Das finde ich eine ziemlich Ungleichbehandlung. Wenn ich Gastronom wäre, würde ich wohl rechtlich gegen Gebühren für Außengastronomie vorgehen.

Auch heißt es:


Inzwischen wurde – auch in Absprache mit den Anbietern der E-Scooter – in dieser Hinsicht eine Verbesserung der Situation erreicht: Zum einen werden die Nutzer dringlicher auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hingewiesen und auch seitens der Aufsteller schädliches Nutzungsverhalten sanktioniert, zum anderen wurden die Kräfte der Anbieter, welche die E-Scooter nach erfolgter Wartung im Stadtgebiet aufstellen, so geschult, dass auch hier Behinderungen idealerweise ausgeschlossen werden. Die Problematik durch das Verhallten Dritter, welche die Fahrzeuge bewusst umwerfen oder umstellen, so dass sie anschließend eine Behinderung darstellen, kann hierdurch natürlich nicht gesteuert werden.

All diese Punkte kann man natürlich rechtlich sauber in der Sondernutzungserlaubnis regeln und ebenso Gebühren. Dass das Umwerfen nicht regelbar wäre stimmt natürlich auch nicht. Man kann die Leihanbieter verpflichten, die Escooter wieder unverzüglich aufzustellen. Mit Sensorik kann man die Lage im Raum problemlos erfassen, ebenso die Richtung in welcher der Escooter steht. Sehe die Dinger oft genug falsch stehen.

Wie üblich offenbart die Stadt mangelhafte Rechtskenntnisse:

… Eine solche Steuerung ist aber auch nicht durch einen förmlichen Erlaubnisvorbehalt zur Sondernutzung möglich. Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, so dass nicht etwa durch dieses Mittel den Anbietern das Aufstellen untersagt werden könnte. …

Da die Leihfahrzeuganbieter den öffentlichen Raum für private kommerzielle Zwecke nutzen, kann man dies durchaus ganz konkret regeln und wenn notwendig auch verbieten. Aber dazu müsste man sich auch mal mit den Verkehrsregeln und Rechtsprechung beschäftigen, statt auf die Fantasie-StVO zu setzen.

Auch dies:

… Selbstverständlich beobachten wir aber weiterhin die Situation im Stadtgebiet und bleiben im Austausch mit den Anbietern mit dem Ziel der fortwährenden Optimierung hinsichtlich Nutzung und Gemeinverträglichkeit. …

finde ich in Duisburg höchst zweifelhaft. Von einer Optimierung merke ich nichts.

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