Mal abgesehen vom Datenschutz gib es bei Payback auch noch andere Probleme
Etwa wenn einem diese Plattform einen Newsletter zuschickt, zu dem man definitiv kein Einverständnis gegeben hat. So etwas nennt sich Coldcall und ist unzulässig. In diesem Newsletter war eine Antwortadresse angegeben, von der man eigentlich erwarten würde, dass diese dann auch empfangen wird, nicht aber so bei Payback, von der Mailadresse gab es stattdessen ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
Lieber PAYBACK Kunde,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Eine E-Mail an diese Adresse kann von uns leider nicht beantwortet werden.
Gerne kümmern sich unsere Experten vom PAYBACK Kundenservice um Ihre Anfrage. Diesen erreichen Sie jederzeit über das Kontaktformular unter http://www.PAYBACK.de/kontakt. Der Login ist hier mit Ihren persönlichen Zugangsdaten möglich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an Deutschlands größtem Bonusprogramm.
Servus aus München
Also mal wieder nur so ein beschissenes Kontaktformular?
Im Impressum steht aber glücklicherweise eine Emailadresse, die auch zu funktionieren scheint. Davon abgesehen muss zumindest der Datenschutzbeauftragte per Email erreichbar sein. Oft gibt es auch die Pressestelle, welche eine Email angibt.
Wenn Payback einen mit einem unverlangtem Newsletter ärgert, dann müssen sie halt mal die Auskunft nach § 34 BDSG erteilen.