Die wenigsten werden jemals vom Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG gehört haben.
Dabei geht es darum Kohlendioxid abzufangen und irgendwo in den Boden zu packen, wo es dann als Altlast bzw. Gefahr für die Zukunft gelagert werden soll.
Da das Gesetz eine Frist gesetzt hat, wollte ich mal wissen, ob es da Anträge gab und wie es scheint, war dies nicht der Fall
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Anträge für die Genehmigung eines Vorhabens nach dem Kohlenstoffspeichergesetz wurden bundesweit nicht gestellt. Seit dem 31.12.2016 ist nunmehr auch die Frist für die Beantragung eines solchen Vorhabens abgelaufen, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 KSpG.Das bereits bestehende Vorhaben der Kohlenstoffspeicherung im brandenburgischen Ketzin wurde nicht nach KSpG, sondern noch nach Bergrecht genehmigt.
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Sprich erst einmal bleiben wir davon verschont, dass Firmen sich auf Kosten der Allgemeinheit von Kohlendioxid im Boden entledigen. Jetzt müssen nur noch die Kosten auf die Verursacher für die Luftverunreinigung umgelegt werden.