Auch wenn es Autofahrern vielleicht nicht gefällt und einige möglicherweise zu dumm sind es zu kapieren, so hat auf einem durchgehenden Bürgersteig, der Fußgänger Vorrang.
Dies gilt allerdings nicht nur für Einfahrten, sondern teilweise auch für Straßen, wie etwa auf dem Bild gezeigt an der Ecke Friedrich-Alfred-Straße Günterstraße. Auch da hat der Fußgänger Vorrang. Käme es zu einem Unfall, würde das für den Autofahrer sicherlich ein Fahrverbot nach sich ziehen.
