Hatte es zwar nicht wirklich erwartet, aber ich habe nun folgende Antwort auf meine Anfrage zum Ausbau des Tanklagers bekommen.
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
die in Ihrer o.g. Mail gestellten Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Die Lagerkapazität an Kerosin der derzeit bestehenden Tankdienstlager
betragenTanklager 1 – ca. 4.600m³, entsprechend 3.714,5 t
Tanklager 2 – ca. 1.800m³, entsprechend 1.453,5 tAls Ersatz für das Tanklager 2 sind insgesamt 12.320m³, entsprechend
9.948,5 t geplant. Damit unterliegt das geplante Tanklager 2 nicht der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG <= 10.000 t und ist somit im Baurecht zu genehmigen.
Das Tanklager 1 soll nach Fertigstellung des neuen Tanklagers zurückgebaut werden.Die Belange des Umweltrechtes (Störfallrecht) werden durch die Beteiligung der entsprechenden Dezernate bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft und fließen in die Baugenehmigung mit ein.
Diese Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung im Vorfeld abgestimmt worden und befindet sich im Einklang mit dem bestehenden Recht.
Die Änderung der Gleisanlage unterliegt der Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz, Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Dies ist ein eigenständiges Verfahren und schließt das Tanklager nicht mit ein.
Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet wurden und ggf. bestehende Bedenken ausgeräumt werden konnten.
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