Einmal mehr beweist ein Minister, dass fachliche Kompetenz nicht zu den Stärken zählt. Für das Rufen der Polizei bei der Körperverletzung namens „nächtliche Ruhestörung“ von dem geschädigten auch noch Geld zu verlangen ist ein Unding. Wenn dann wäre hier ja wohl eindeutig der Ruhestörer in der Pflicht. Ohnehin braucht die Polizei Ewigkeiten, bevor sie überhaupt auftaucht. Zumindest in NRW in anderen Bundesländern sind die nach einer Viertelstunde da. Wäre sicherlich interessant wie der Minister auf eine nächtliche Ruhestörung bei sich reagieren würde und wie schnell die Polizei da kommen würde.
Wie bei der Vorratsdatenspeicherung, muss wohl auch hier erst ein Gericht solche Einschränkungen von Grundrechten (hier: körperliche Unversehrtheit) stoppen. Dabei sollten Innenminister die Verfassung wahren und nicht das Gegenteil.
Anstatt über Stelleneinsparungen sollte die Polizei über mehr Personal nachdenken. Schon jetzt gibt es unzählige Überstunden durch die Selbstdarstellungsaktionen des Ministers und die Absicherung von Fußballspielen. Eine kulturelle Veranstaltung, welche nur unter Polizeischutz abgehalten werden kann, die sollte nun wirklich auch dafür zahlen.