Antwort des Flughafens Düsseldorf

Der Fairnesshalber veröffentliche ich hier natürlich auch die Antwort des Flughafens Düsseldorf auf meine Vorwürfe hier.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Februar des Jahres. Sie beziehen sich darin auf eine Medieninformation unseres Unternehmens vom 27.02.2015, in der wir darüber informiert haben, dass am gleichen Tag der bereits im Juni 2013 angekündigte Antrag auf Planfeststellung mit Änderung der Betriebsgenehmigung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht wurde.

Im weiteren Verlauf teilen Sie uns mit, wie Sie die in der Medieninformation enthaltene Textpassage „…verständliche Interesse der unmittelbaren Nachbarn an Lärmschutz.“ interpretieren und unterstellen, dass Ihre Interpretation auch die unsere sei. So ziehen Sie aufgrund Ihrer Lesart unter anderem den Schluss, die Lärmschutzinteressen von Duisburg seien für unser Unternehmen unverständlich.

Deshalb nutzen wir gerne die Gelegenheit, um an dieser Stelle deutlich klarzustellen, dass sich unsere Definition von unmittelbarer Nachbarschaft von Ihrer unterscheidet und Ihr auf Ihrer Sichtweise gegründeter Vorwurf eines rücksichtslosen Verhaltens nicht stichhaltig ist. Wenn wir im Zuge des vorgenannten Antragsverfahrens in unseren Publikationen oder Veröffentlichungen von unserer unmittelbaren Nachbarschaft sprechen, meinen wir unsere Nachbarkommunen, die ganz oder zum Teil im Bereich der An- und Abflugwege unseres Flughafens liegen und deren Bewohner somit von den Auswirkungen des Luftverkehrs betroffen sind. Unstrittig ist dabei sicherlich, dass Gemeinden wie Düsseldorf-Lohausen, Ratingen-Tiefenbroich oder Meerbusch-Büderich stärker von Fluglärm betroffen sind als andere Gemeinden oder Stadtteile, wie zum Beispiel diejenigen im Düsseldorfer oder Duisburger Süden. Dennoch nehmen wir alle an uns herangetragenen Anfragen, Beschwerden oder Vorschläge ernst und beantworten diese, unabhängig davon ob der- oder diejenige in Düsseldorf-Lohausen oder Duisburg-Serm oder Rheinhausen wohnt.

So haben wir eben im Zuge einer frühzeitigen Bürgerinformation zum Verfahren auf Kapazitätserweiterung im Zeitraum November 2013 bis Februar 2014 Informationsveranstaltungen eben nicht nur in Gemeinden durchgeführt, die im Bereich der Schutzgebiete unseres Schallschutzprogramms liegen, sondern auch in anderen Gemeinden wie zum Beispiel, Mülheim an der Ruhr, Krefeld, Heiligenhaus oder Duisburg. Am 19. Dezember 2013 informierte unser Geschäftsführer Thomas Schnalke die anwesenden Duisburger Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe des Vorhabens, zu erwartende Auswirkungen sowie die Möglichkeit der Bürger, sich in das weitere Verfahren einzubringen. Dabei wurden selbstverständlich auch die aus der Duisburger Bevölkerung kommenden Bedenken gehört und berücksichtigt.

So hat unser Unternehmen die Einreichung des Antrags verschoben, um in Nachgang der Bürgerinformationsveranstaltungen den geplanten Antrag im Sinne des Anwohnerschutzes überarbeiten zu können. So ist unser Unternehmen mit den inhaltlichen Änderungen des Antrags auf zentrale Bedenken der Menschen eingegangen, die während der Informationsveranstaltungen auch von Duisburger Bürgerinnen und Bürgern geäußert worden waren.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit einer Stellungnahme und verbleiben

Und hier meine Antwort:


bezahlen tut der Flughafen trotzdem nur in einem bestimmten Bereich ich gehe nicht davon aus, dass ich in Rheinhausen auch Anspruch von Lärmschutzmaßnahmen bezahlt durch Fluchhafen habe, obwohl die Lärmbelastung von dort kommt. Die Belastungen im Umfeld werden vom Flughafen kleingeredet. Zumal es nicht nur zu einer Belastung kommt, sondern diese sich auch noch mit jener von Köln/Bonn und anderer Flughäfen aus dem Umfeld kumuliert.

Was die „Informationstour“ angeht so handelt es sich aus meiner Sicht eher um Desinformation und Beruhigung der Bevölkerung, als um Aufklärung über die wissenschaftlich erwiesenen Gefahren durch Lärm und insbesondere Fluglärm.

Die Lärmschutzinteressen von Duisburg sind dem Flughafen Düsseldorf egal. Allein schon wie niedrig die Flieger hier teilweise über das Stadtgebiet gehen ist unverschämt. Hier wird weder die Witterung berücksichtigt noch anderes. Ich gehe davon aus, dass wie in Mühlheim, wo Flugzeuge nachweislich zu niedrig fliegen, dies auch in Duisburg der Fall ist.

Aus meiner Sicht könnte mit den neuen wissenschaftlichen Fakten der Antrag auch nach hinten losgehen und zu einer Einschränkung für Düsseldorf führen. Spätestens dann vor Gericht.

MfG

Ulrich Scharfenort

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