Das Grundsätzliche zur Sirene oder Einsatzhorn, wie es im Gesetz heißt ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Relevant sind hier:
§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
und
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
…
Für die Verwendung, des Einsatzhorns sind schon durch § 38 enge Grenzen gesetzt. Also zum Beispiel wenn Menschenleben in Gefahr sind. Weitere Grenzen werden durch § 35 gesetzt, hier ist insbesondere der Absatz 8 relevant, der eine gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fordert. Dies heißt zum Beispiel, wie auch durch die Rechtsprechung (siehe z.B. LG Gera 6 O 953/04 vom 17.02.2005) gestützt, nicht einfach über Kreuzungen zu rasen. Oder halt in der Nacht das Einsatzhorn zu aktivieren, obwohl die Verkehrsverhältnisse dies nicht erfordern. Hier reicht Blaulicht vollkommend aus, welches man im Dunkeln zudem deutlich besser sieht, als bei Tag.
Feuerwehr, Polizei, Sirene, Blaulicht, Einsatzhorn, nächtliche Ruhestörung