Drohnen über NRW

Als wenn es nicht schon genug Überwachung gäbe wird Privatleuten gestattet mit Überwachungsdrohnen herumzuspielen. Ich weiß nur, wenn jemals so eine Drohne in den Luftraum über unser Grundstück eindringt, wird diese den nicht wieder heil verlassen. Denn bisher kann man ja gar nicht feststellen, wer hinter der Drohne steckt, also welche die überwachende Stelle ist. Damit liegt automatisch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor. Womit ich es als mein Recht auf Notwehr zur Wahrung meiner informationellen Selbstbestimmung sehe, eine derartige Drohne außer Gefecht zu setzen.

Wahrscheinlich sind Spanner schon längst dabei kräftig durch Badezimmerfenster oder ähnliches zu spähen oder Pädophile in Kinderzimmer. Da nützen alle Gesetze nichts, wenn es an deren Umsetzung scheitert.

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