Datenschutzinitiative Duisburg: Was der Lokalkompass beim Datenschutz anscheinend nicht versteht

Der Lokalkompass war ja aufgrund einer Fehläußerung in der WAZ zu dem Schluss gekommen, dass die Targobank sich an den Datenschutz halten würde. Dies ist natürlich falsch, wie der Auszug aus einem Schreiben der zuständigen Stelle für Datenschutz in NRW (LDI) zu einem anderen Verstoß beim Datenschutz belegt.

Die Firma wird an dieser Stelle noch nicht genannt, da sie eine faire Chance haben soll sich an den Datenschutz zu halten.

Ich habe Ihr Anliegen aufgegriffen und die … mit Geschäftssitz in … darauf hingewiesen, dass zumindest am Außeneingang der Filiale der … in der … in Duisburg ein Hinweis auf den Umstand der Videoüberwachung in den Geschäftsräumen und die hierfür verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen noch vor Betreten des überwachten Bereichs angebracht werden muss, wenn mit Kameras öffentlich zugängliche Bereiche zulässigerweise überwacht werden. Im Hinblick darauf habe ich empfohlen, in eigener Verantwortung zu überprüfen und sicherzustellen, dass den Anforderungen des § 6b Abs. 2 BDSG umfassend Rechnung getragen wird.

Ist doch eigentlich gar nicht so schwer sich daran zu halten. Es gibt sogar eine Empfehlung, allerdings ist mir bisher noch keine Stelle begegnet, welche sich an den Datenschutz bei Videoüberwachung hält. Dabei hat das LDI auf der eigenen Seite sogar ein Dokument veröffentlicht, wie man sich an die Vorschriften hält. Zu finden ist dieses hier.

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