zu „Stadt hat Sperrmülldiebe im Visier“ (NRZ vom 09.09.2014)
Der Sperrmüll gehört der Stadt erst ab 6 Uhr morgens, denn erst ab diesem Zeitpunkt haftet die Stadt auch. Es wäre doch absurd, wenn der Eigentümer nicht haften müsste.
Und dann sollten die Stadt nicht so kleinlich sein. Die Menschen schmeißen teilweise noch brauchbare Artikel weg und die soll man nicht mitnehmen, wenn man noch weitere Verwendung dafür hat? Dabei ist das nachhaltige verwenden von Sperrmüll im Sinnen von Artikel 20a des Grundgesetzes, der indirekt auch Nachhaltigkeit fordert.
Konkret geht es hier wohl nur um das Altmetall und das könnte die Stadt auch einfach haben, indem sie es den Menschen an der Haustür abholt, wenn ich eine alte Waschmaschine aber erst aus dem Keller schleppen muss, dann geht diese mit dem Händler zurück und nicht in den Sperrmüll.