zu „Polizei schnappt nur jeden dritten Spritdieb“
Wenn ich mir das Bild in dem Artikel betrachte, so scheinen es die Betreiber der Überwachung auch nicht so genau mit den Gesetzen zu nehmen. Auch für Tankstellenbetreiber gilt das BDSG und dieses mit den entsprechenden Kommentar stellt klar, dass deutlich auf die Überwachung hingewiesen werden muss, sodass man vor dem Betreten eines Geländes davon weiß. Ebenfalls muss klar und deutlich auf den Betreiber hingewiesen werden.
Wenn also kein für Autofahrer deutliches Schild an der Einfahrt steht, verstoßen diese höchstwahrscheinlich gegen geltendes Recht.