Schmu bei der Wahl zum Integrationsrat

In der Drucksache 14-0087 findet sich der Absatz:

Die Personen zu c) und d) müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.

Dieser c) und d) beziehen sich auf Bürger die vorher eine andere Staatsbürgerschaft hatten. Wie kann eine derartige Wahl demokratisch sein, wenn sich die einen registrieren lassen müssen? Da werden sich natürlich nur jene registrieren lassen mit einem Interesse an einem bestimmten Wahlergebnis, alle anderen Neubürger werden ausgeschlossen. Dies ermöglicht Wahlmanipulation.

Ob es auch einen offiziellen Aufruf an jene geben wird, die Neubürger sind?

Ebenfalls bedenklich, dass die Interessen von Asylbewerber ausgeschlossen werden, weil diese vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Dazu kommt, dass sich neben den Wahlberechtigten jeder Duisburger für die Wahl aufstellen lassen kann. Allerdings brauchen Parteilose 60 Unterschriften, auch wieder eine Hürde an der nicht wenige scheitern werden.

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2 Responses to Schmu bei der Wahl zum Integrationsrat

  1. Anton sagt:

    Lieber Ulrich, ist Dir eigentlich bewusst, wer momentan im Integrationsrat sitzt? Z. B. DERGAH und IGMG. Erstere betreiben eine homepage in rein türkischer (oder ist`s Kurdisch) Sprache. Was steht da geschrieben? Und hinter IGMG versteckt sich meines Wissens Milli Görrüs.

    • ulrics sagt:

      Mir ist die Zusammensetzung von der Nationalitäten her ungefähr bekannt, allerdings finde ich Afrika und Asien unterrepräsentiert, genauso wie Osteuropa.

      Den Rest vermag ich nicht zu beurteilen.

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