Ablehnung meiner Petition zum Ende des Atom- und Kohlesubventionswahn

Nachfolgende Petition hatte ich eingereicht ich vor einer Weile eingereicht, vor kurzem bekam ich die Ablehnung.

Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass sämtliche
Subventionen für Kohle- und Atomstrom gestrichen werden und mit der gleichen Maßnahme die Stromsteuer
entsprechend gesenkt wird.
Titelwunsch: Umweltschutz – Transparente Strompreise und Ende der Subventionen

Begründung:
Mit der EEG-Umlage sehen wir die Förderung der Ökoenergie sehr genau auf der Stromrechnung. Klar ist allen, dass es so nicht weiter geht. Eine parallele Förderung in mehrere Richtung ist nicht nur unsinnig, sondern wie die steigenden Preise zeigen sogar kontraproduktiv.
Die Förderungen für Kohl- und Atomstrom sind im Haushalt versteckt oder werde in Form von Vorteilen oder Steuererleichterungen gewährt. Steuerzahler_innen werden hiermit belastet, ohne zu sehen, wie viel sie für diese Energieformen gezahlt wird.
Durch streichen ausnahmslos aller finanziellen Vorteile für Kohle- und Atomstromproduzenten, wäre es möglich die Stromsteuer zu senken und damit die privaten Haushalte zu entlasten und sogar den Konsum anzukurbeln. Zumindest würde diese Maßnahme aber die Strompreise stabil halten können.
Die Anreize für einen Atom- und Kohleausstieg werden erhöht. Insbesondere die Braunkohle ist ein Energievernichter. Auf den Flächen könnte durch Windkraft und nachwachsende Energierohstoffe mehr Energie erzeugt werden, als mit Braunkohle möglich ist. Mit Braunkohleraubbau wird nur wenige Jahr Energie gewonnen und danach ein großes Loch hinterlassen, was noch zusätzlich Geld verschlingt.
Des weiteren würde ohne zusätzliche Kosten, ein Anreiz für den Bau und Betrieb von Gasgroßkraftwerken und BHKW geschaffen, die sich längerfristig auch mit Bio-, Wind- und Solargas betreiben lassen.

Anregungen für die Forendiskussion
Die Energie mag vielleicht nicht Alternativlos sein, allerdings sind wir jetzt schon mitten drin, da ist es notwendig endlich mal mit Sinn und Verstand an die Sache ranzugehen und ohne Pfründe zu sichern.

Stellungnahme vom Bundesministerium der Finanzen.

…Zu der von Ihnen zunächst an das BMU übersandten Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

in Beschluss des Deutschen Bundestages zur Streichung sämtlicher Subventionen für Kohle- und Atomstrom und zur entsprechenden Senkung der Stromsteuer wird nicht unterstützt.

Die Stromsteuer wird in Deutschland als indirekte Verbrauchssteuer in der Regel beim Stromversorger erhoben, wenn Strom von einem Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Die Besteuerung des Stromverbrauchs ist somit unabhängig von der bei der Erzeugung des Stroms verwendeten Energieart. Zwar sehen die §§ 9 ff. des Stromsteuergesetzes verschiedene Steuerbegünstigen für Strom vor, z.B. für Strom, der zur Verwendung bei der Stromerzeugung eingesetzt wird, oder Strom aus Anlage mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt, wenn er vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten in einem räumlichen Zusammenhang zur Anlage entnommen wird. Stromsteuerbegünstigungen, die sich speziell auf Kohle- oder Atomstrom beziehen, gibt es dagegen nicht.

Im Hinblick auf die Erzeugung von Strom aus Atomkraft ist zu berücksichtigen, dass seit dem 1. Januar 2011 der Einsatz von Kernbrennstoff der Kernbrennstoffsteuer unterliegt.

Sofern sich die Petition auch auf nichtsteuerliche Subventionen für die Erzeugung von Strom aus Kohle und Atomkraft beziehen sollte, ist auf Folgendes hinzuweisen:

Die für den Einsatz deutscher Steinkohle in der Stromerzeugung und in der Stahlindustrie von Bund und den Revierländern gewährten Steinkohlehilfen wurden im Rahmen des sogenannten Kohlekompromisses 2007 festgelegt. sie flankieren die sozialverträgliche Beendigung der subventionierten Steinkohleförderung bis 2018. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese einvernehmlich mit den Sozialpartnern und den Revierländern getroffenen Regelungen zu verändern. Im Übrigen stellen die Hilfen sicher, dass bis 2018 der Einsatz deutscher Steinkohle im Vergleich zu importierter Steinkohle wettbewerbsfähig ist. Eine Veränderung der Wettbewerbsposition von Kohle im Vergleich zu anderen Energieträgern im Rahmen der Stromerzeugung ist damit nicht verbunden.

Ausweichlich des Subventionsberichts der Bundesregierung gewährt der Bund für den Einsatz von Braunkohle oder Atomkraft in der Stromerzeugung keine Subventionen. Hinsichtlich der Atomkraft ist das Auslaufen der Nutzung dieses Energieträgers in mehreren Schritten bis 2022 atomgesetzlich festgeschrieben.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 % und bis 2050 auf 80 % zu erhöhen. Um dieses Ziel ohne Abstriche bei der Versorgungssicherheit zu erreichen, werden allerdings auch weiterhin fossile Stromerzeugungskapazitäten benötigt. Welche dies im Einzelnen sein werden, wird sich im Wettbewerb ergeben. Dabei spielen neben den Förder- und Vertriebskosten auch die Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle. Nach den Regeln des europäischen Emissionshandels müssen für jede emittierte Tonne CO2 entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden. Somit bestimmt auch der CO2-Zertifikatepreis die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kohle und Erdgas in der Stromerzeugung.

Wahrscheinlich sieht der Bund Subvention anders als ein normal denkender Bürger. Bei der Braunkohle gibt es Unterstützung bei der Enteignung von Grundeigentümern und die Endlagersuche zahlt wohl auch die Atomkraft alleine. Leider hat Verstand in meinen Augen eine viel zu kleine Lobby.

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