Vor einer Weile hatte ich dem hessischen Beauftragten für Datenschutz geschrieben, weil die Ikanobank meiner Ansicht nach unnötige Daten erhebt.
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 17.07.2013.Die lange Bearbeitungsdauer Ihrer Eingabe bitte ich zu entschuldigen. Diese ist dem sehr umfangreichen Schriftverkehr mit der Ikano Bank geschuldet.
Mit Ihrem Schreiben vom 17.07.2013 bemängeln Sie die Erhebung folgender Daten mit Hilfe von Pflichtfeldern bei der Online-Kontoeröffnung durch die Ikano-Bank:
Berufsstand
Zeitpunkt des Einzugs und
FamilienstandDie Erhebung des Berufsstandes und des Zeitpunktes des Einzugs erachte ich auf Grundlage der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes sowie den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Deutschen Kreditwirtschaft für datenschutzrechtlich zulässig. So sind Banken vor Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob es sich bei dem Antragsteller um eine politisch exponierte Person handelt. Hierbei ist zur eindeutigen Identifizierung die Erhebung des Einzugszeitpunktes notwendig. Das Verfahren hierzu wurde mir offengelegt und ist nicht zu beanstanden.
Die Notwendigkeit der Erhebung des Berufsstandes ergibt sich ebenfalls aus den vorgenannten Regelungen. Zusätzlich ist die Erhebung für die Erstellung einer, von der Bundesbank geforderten „Monatlichen Bilanzstatistik“ notwendig, da hierfür Aktiva und Passiva nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren zu gliedern sind.
Eine Zuordnung zu den Wirtschaftssektoren erfolgt anhand des Berufsstandes.Was allerdings das Merkmal Familienstand betrifft, habe ich der Ikano Bank mitgeteilt, dass ich keine Notwendigkeit der Erhebung mittels eines Pflichtfeldes feststellen konnte. Insofern wird die Ikano Bank zukünftig diese Daten nicht mehr mit Hilfe eines Pflichtfeldes erheben.
Hierbei wurde ein zeitlicher Rahmen festgelegt, ab wann die technische Änderung im System der Bank umgesetzt sein muss.
…
Anscheinend darf die Ikanobank doch einige Daten erheben von denen ich nicht gedacht hätte, dass diese notwendig sind.
Was mich hierbei stört ist, dass die Bundesbank eine Bilanzstatistik fordert in der auch indirekt sehr persönliche Daten erhoben werden. Ob dies wirklich notwendig ist?