Altkleider XII

In der Ausgabe 8/2013 Seite 10 der Zeitschrift Test, stand etwas zum Thema Altkleider, was m.W. nicht korrekt war, weshalb ich nachfolgenden Leserbrief schrieb:

Guten Tag,

in dem im Betreff angeführten Artikel stellen sie einige gewagte Thesen zum Thema illegale Altkleidersammlungen auf.

Erstens wären die illegalen Container kaum zu erkennen. Dabei geht dies recht leicht. Auf den illegalen ist in den seltensten Fällen mehr als eine Handynummer angegeben.

Faustregel: Ist keine Postanschrift mit Straßenangabe drauf gehören auch keine Altkleider rein. Gleiches gilt, wenn keine Festnetznummer angegeben ist.

Auch die Behauptung, dass man nichts gegen die illegalen Container auf Supermarktparkplätzen machen könnte ist schlichtweg falsch. Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht eine Verpflichtung Sammlungen anzumelden, dies gilt auch für Altkleidercontainer auf Privatgeländen, leider ist dies vielen Kommunen nicht klar oder sie ignorieren es, wie in Duisburg.

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