Plakatspamwelle in Rheinhausen

Wer zur Zeit durch die Rheinhausener Innenstadt wandelt wird nicht nur von einigen leeren Schaufenster begrüßt, sondern auch von Werbeplakaten für Veranstaltungen.

Diese werden vermutlich ohne Erlaubnis auf Schaufenstern und an Fassaden angebracht. Gefühlt scheinen es immer mehr zu werden.

Muss man das akzeptieren?

Natürlich muss man solche Zustände zumindest als Eigentümer nicht akzeptieren. Je nachdem wie die Klebestreifen entfernbar sind könnte eine Sachbeschädigung vorliegen.

Ohne Erlaubnis aufgehangene Plakate begründen ebenfalls einen Unterlassungsanspruch. Kein Plakataufhänger kann davon ausgehen, dass Plakate an leerstehenden Ladenlokalen oder an der Fassade erwünscht sind. Ein explizites Plakate-ankleben-Verbotenschild wird deswegen wahrscheinlich nicht einmal notwendig sein.

Beim rechtlichen Vorgehen sollten sowohl die Veranstalter, wie auch die Verteiler der Plakate abgemahnt werden. So kann eine höhere Streuwirkung erzielt werden.

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