Im Zusammenhang mit der Preissteigerung der Stadtwerke Duisburg habe ich mir auch mal die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV“ mit den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“ der Stadt(werke) Duisburg angeschaut. Die Verordnung ist ein Bundesgesetz mit dem man zwangsweise Vertragspartner der örtlichen Wasserwerke wird.
In der Verordnung stehen einige interessante Dinge drin. Ein Absatz der mich aufhorchen ließ, war folgender:
…Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten, soweit zu den vorgenannten Zwecken oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig, auch an andere Stellen weitergegeben. Der Kunde erklärt mit diesen Verfahrensweisen ausdrücklich sein Einverständnis.
…
Als Zwangskunde habe ich sicherlich nicht mein ausdrückliches Einverständnis zu einer Datenweitergabe gegeben. Vor allen Dingen an irgendwelche nicht näher bestimmte Stellen.
Neugierig wie ich bin habe ich daraufhin erst einmal eine Auskunft nach Bundesdatenschutzgesetz angefordert. ich möchte schließlich wissen an wen meine Daten weitergegeben wurden.