Vor einiger Zeit hatte ich einige Fragen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geschickt, weil Ilse Aigner nicht über Abgeordnetenwatch antwortet. Die erstens Antworten (siehe weiter unten) gingen nicht einmal auf die für mich wichtige Fragen ein, warum Frau Ilse Aigner nicht mehr bei Abgeordnetenwatch antwortet.
Bei solcher Blockadepolitik hilft nur nerven bis ein halbwegs vernünftige Antwort kommt:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 26. August 2012, mit der Sie auf unser Schreiben vom 22. August 2012 reagiert haben. Sie fragen, inwieweit Frau Bundesministerin Aigner tätig geworden ist, um den Verbrauchern in Bezug auf unerwünschte Werbung zu helfen (1). Darüber hinaus möchten Sie wissen, warum Frau Bundesministerin Aigner die von Ihnen gestellte Frage auf der Homepage http://www.abgeordnetenwatch.de nicht beantwortet (2).
Zu 1:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist für den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zuständig. Es erfüllt diese Aufgabe in erster Linie durch Vorschläge gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie durch die Vorbereitung politischer Entscheidungen. Das BMELV ist beispielweise beim Telemediengesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht federführend. Jedoch hat es im Rahmen des Gesetzesnovellierung aktiv an der Fassung einzelner Normen – u.a. auch § 7 UWG – mitgewirkt und sich für eine verbraucherfreundliche Regelung eingesetzt.Darüber hinaus unterstützt das BMELV Aufklärungsmaßnahmen oder führt diese selbst durch. Beispielsweise finden Verbraucher Informationen zu unerwünschten Telefonanrufen auf einer Servicekarte des BMELV (im Internet unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/CheckkartenVerbraucher.html#doch128744bodyText17); Senioren erhalten Verbraucherinformationen durch die vom BMELV geförderte Broschüre „Wegweiser durch die digital Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“. Um den Service des BMELV zu verbessern, wurde der Verbraucherlotse eingeführt. Seit dem 10. Dezember 2012 können sich Bürgerinnen und Bürger bei jeder Verbrauchschutzfrage direkt an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wenden.
Zu 2:
Frau Bundesministerin Aigner beantwortet bereits seit längerer Zeit keine Fragen mehr auf http://www.abgeordnetenwatch.de. Die eingehenden Bürgerfragen werden an die für das Sachgebiet zuständigen Referate weitergeleitet und von diesen direkt beantwortet.
Wie üblich war die Antwort in einer PDF-Datei in nicht kopierfähiger Form. Der Grund für diese Form erschließt sich mir nicht, es sei denn öffentliche Antworten sind unerwünscht, weil das ja Konsequenzen haben könnte. Ein Grund mehr das Schreiben zu veröffentlichen.
Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn ein Link unbenutzbar gemacht wird. Ist dieser so lang, wie in diesem Fall ist die Eingabe besonders mühselig.
Bei der Beantwortung von Frage 2 zeigt, dass die Frage nach dem ‚Warum‘ nicht beantwortet wurde. Ich mein, es ist doch selbstverständlich, dass eine Ministerin ihre Mitarbeiter die Antwort vorbereiten lässt.
Ich komme also nicht umhin erneut nachzufragen.
Guten Tag,
die Antwort von Teil 2 (bzgl. Abgeordnetenwatch) halte ich für vollkommen unzureichend, da Sie auf das Warum, also die Ursache nicht eingehen.
Es ist ja selbstverständlich, dass die zuständigen Bereiche der Ministerin zuarbeiten. Der einzige Unterschied den ich sehe, ist bei einer öffentlichen Beantwortung, dass die Antwort für alle sichtbar ist. Vielleicht ist ja Transparenz nicht gewollt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Mal schauen was diesmal kommt.
============================================================================================
Bisheriger Emailverkehr
Mail vom 08.07.2012
ich frage mich warum sie nichts gegen Spam tun. Spam umfasst für mich nicht nur Emails, sondern auch Nervanrufe und Briefkastenwerbung.
Also was wurde da bisher konkret getan, um der Verbraucherschaft wirklich zu helfen?
In Bezug auf die Frage hier wüßte ich dann gerne noch was gegen eine öffentliche Beantwortung bei AW spricht.
Antwort BMELV vom 13.08.2012
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juli 2012 an Frau Bundesministerin Aigner zum Thema „Spam-E-Mails“, unerwünschte Anrufe und Briefkastenwerbung.Zu der aktuellen Rechtslage hinsichtlich unerwünschter Werb-E-Mails kann ich Ihnen mitteilen, dass das Versenden dieser E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers in Deutschland rechtswidrig ist. Erkennbar unerwünschte Werbe-E-Mails bzw. Werbeanrufe, denen der Verbraucher nicht vorher zugestimmt hat, verstoßen insbesondere gegen § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gegen belästigende Werbe-Emails bzw. Werbeanrufe ohne Einwilligung können Verbraucherorganisiationen/Verbraucherzentralen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale), Mitbewerber und die Betroffenen selbst tätig werden.
Verbraucherzentralen bzw. die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. können unseriöse Unternehmen zunächst abmahnen und dann auf Unterlassung verbotener Werbehandlungen verklagen. Mit der letzten UWG-Novelle wurde auch die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Gewinne, die ein Unternehmen aufgrund einer vorsätzlichen unlauteren Handlung erzielt und die aufgrund ihrer relativ geringen Größe im Einzelfall regelmäßig nicht zurückverlangt werden, von den klagebefugten Verbänden abergeschöpft werden können. Damit soll der Anreiz für die Zusendung derartiger Werbebotschaften abgeschafft werden.
Spam-E-Mails können bei der gemeinsamen Meldestelle des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadienstanbieter (FSM) angezeigt werden. Zu erreichen ist die Meldestelle unter http://www.internet-beschwerdestelle.de. Das weitere Vorgehen richtet sich je nach Beschwerde und wird Ihnen dort erläutert.
Die Rechtslage gestaltet sich bei unerwünschten Anrufen ähnlich. Verbraucher dürfen nicht ohne ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.
Zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen haben klagebefugte Verbände, wie Verbraucherorganisationen / Verbraucherzentralen und die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbszentrale), die Möglichkeit, unseriös werbende Unternehmen abzumahnen bzw. sie auf Unterlassung verbotenen Werbeanrufe zu verklagen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Informationen über unerlaubte Werbeanrufe direkt an die Bundesnetzagentur weiter zu leiten. Diese Behörde ist dafür zuständig, Bußgelder zu verhängen. Dazu stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de unter „Rufnummernmussbrauch“ Formulare zur Verfügung.
Eine Übersicht darüber, welche Rufnummern von der Bundesnetzagentur bereits abgeschaltet wurden, können Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de – „Verbraucher“ – „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer – unerlaubte Telefonwerbung“ – „Liste eingeleiteter Maßnahmen“ abrufen.
Unerwünschte Briefkastenwerbung beugen Sie mit einem Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ vor. Werbende Unternehmen müssen diese Aufkleber am Briefkasten beachten. Um auch Gratis-Wochenblätter nicht zu erhalten empfiehlt sich der Zusatz „keine Anzeigenblätter“ am Briefkasten. Wenn Sie trotz Aufkleber Werbesendungen erhalten, können Sie die betreffenden Unternehmen bzw. Redaktionen dazu auffordern, zukünftig auf Werbeeinwürfe zu verzichten. Daneben besteht die Möglichkeit eine Unterlassung gerichtlich durchzusetzen oder sich per Abmahnung außergerichtlich eine Vertragsstrafe versprechen zu lassen.
….
Mail vom 18.08.2012
…was andere tun zur Bekämpfung von Spam ist mir bereits bekannt aber was hat Frau Aigner in dieser Hinsicht getan.
Meine Frage
„Also was wurde da bisher konkret getan, um der Verbraucherschaft wirklich zu helfen?“ ist bisher noch nicht beantwortet.Noch weniger ist meine Frage:
„In Bezug auf die Frage hier wüsste ich dann gerne noch was gegen eine öffentliche Beantwortung bei AW spricht.“
beantwortet.
Antwort BMELV vom 22.08.2012
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
ich komme auf Ihre E-Mail vom 18.08.2012 zurück, mit der Sie auf meine E-Mail vom 13.08.2012 reagiert haben. Sie fragen nach der konkreten Tätigkeit von Bundesministerin Aigner gegen Spam-E-Mails.
Sie können davon ausgehen, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein besonderes Interesse am Schutz der Verbraucher vor unerwünschten E-Mails hat. Aus diesem Grunde hat das BMELV aktiv an den in meinem Schreiben vom 13.08.2012 dargestellten gesetzlichen Maßnahmen intensive mitgewirkt. Dies gilt insbesondere für die Schaffung des neuen Tatbestandes § 7 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, einschließlich der neuen Bußgeldvorschrift. Desweiteren hatte sich das BMELV für eine Verschärfung des Telemediengesetzes eingesetzt, nach der es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn unverlangte E-Mails ihren Werbecharakter oder ihren Absender verschleiern.Die konkrete Überwachung der Einhaltung von Gesetzen obliegt nicht dem BMELV. Das BMELV hat keine Weisungs- und Kontrollbefugnisse gegenüber einzelnen Unternehmen. Es gibt die in meinem Schreiben dargestellten Kontrollmöglichkeiten anderer Behörden und Institutionen, an deren Schaffung das BMELV ebenfall teilweise beteiligt war.
….