Anfragen an die Stadtwerke Duisburg ohne Antwort

Schon häufiger habe ich mich als Bürger und teilweise als Kunde an die Stadtwerke Duisburg gewandt. Mehr als zehn Anfragen zu verschiedenen Themen habe ich schon gestellt.

Bisher habe ich noch keine Anfrage (per Email) direkt beim ersten Mal beantwortet bekommen. Bisher musste ich immer nochmal an meine Anfrage erinnern. Mir kommt fast so vor, als würden bei den Stadtwerken erstmalig eingehende Anfragen gelöscht oder ignoriert.

Als städtische Tochtergesellschaft ist dieses Verhalten unannehmbar. Ich habe also mal folgende Mail an die Stadtwerke Duisburg geschickt:


ich habe gerade noch einmal meine alten Emails überprüft und festgestellt, dass die Stadtwerke Duisburg, bisher nicht ein Mal direkt auf eine Anfrage geantwortet haben. In allen Fällen, wo ich eine Antwort erhalten habe, musste ich noch einmal daran erinnern.

Als städtische Tochtergesellschaft unterliegen auch die Stadtwerke dem IFG NRW und sind demnach zu einer Antwort verpflichtet.

Dieses unverschämte Verhalten war im Übrigen einer der Gründe für andere Anbieter.

Sollte ich auch diesmal wieder keine Antwort erhalten werde ich mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wenden.

Vor kurzem habe ich einen Brief meines aktuellen Energieversorgers Greenpeace Energy bekommen. Darin war neben der wohl leider unvermeidlichen Preiserhöhung auch einen neue AGB. Zu meinem Erstaunen fand ich in den AGB einen Hinweis auf § 111a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Dieser war mir bisher nicht bekannt ist aber bei vielen Schriftwechseln mit den Stadtwerken von Relevanz. Denn dort steht geschrieben, dass die Energieunternehmen innerhalb von 4 Wochen antworten müssen. Da die Stadtwerke, obwohl sie nicht meine Versorger sind, Netzbetreiber und zuständige Stelle für die Zähler sind, unterliegen diese in meinen Augen auch dem § 111a des EnWG.

Sollten diese als nicht reagieren kann wahrscheinlich die Schlichtungsstelle gemäß § 111b EnWG angerufen werden. Wenn Anrufung gerechtfertigt ist, ist dies für den Verbraucher kostenfrei.

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