Post von der NPD – Nein Danke!

Ich mag die Post mit ihren Werbesendungen nicht sonderlich aber ich finde es gut, dass sie sich gegen eine Zeitschriftenverteilung als Postwurfsendung seitens der NPD gewehrt hat. Wenngleich die Post der NPD unterlegen ist (BGH I ZR 116/11), heißt dies für den einzelnen nicht, dass diese die Sendungen der NPD akzeptieren müssen.

Bei umadressierten Postwurfsendungen reicht ein Aufkleber „keine Werbung“. Will mensch nur den Schrieb der NPD nicht, so muss halt Präzisiert werden. Zum Beispiel ginge. „Keine Sendungen der NPD“. Auch wäre möglich direkt bei der Post die Zustellung dieser Sendung zu untersagen. Ich würde es bei der Post aus dem Grund machen, weil die NPD meine Adresse nichts angeht.

Etwas persönlich adressiertes würde ich zur Post bringen mit dem Vermerk „Annahme verweigert, zurück an Absender“

Es ist niemand gezwungen Wahlwerbung anzunehmen, diese unterliegt den selben Regeln wie andere Werbung.

Dieser Beitrag wurde unter Grundrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Response to Post von der NPD – Nein Danke!

  1. Pingback: N-TV versus Datenschutz | Kompass – Die Piratenzeitung

Hinterlasse einen Kommentar