Das hat sich nun geändert, Sprich die Vertragslaufzeit bleibt vom Umzug unberührt.
Die Verbraucherzentrale NRW weiß zudem von einem besonderen Kündigungsrecht beim Umzug zu berichten, wenn in der neuen Wohnung die Leistung nicht erbracht werden kann.
Das sind wirklich sehr gute Nachrichten. Wer umzieht braucht ja nicht durch eine erzwungene Vertragverlängerung gegängelt werden! Vorallem nicht, wenn der Anbieter den Vertrag in der neuen Wohung nicht erfüllen kann.