Keine Fesselung durch Umzug

Bisher war es so, dass mensch beim Umzug und Mitnahme des Telefonvertrages quasi automatisch den Vertrag mitnahm und die Laufzeit meist ab Umzug auf erneut zwei Jahre festgesetzt wurde.

Das hat sich nun geändert, Sprich die Vertragslaufzeit bleibt vom Umzug unberührt.

Die Verbraucherzentrale NRW weiß zudem von einem besonderen Kündigungsrecht beim Umzug zu berichten, wenn in der neuen Wohnung die Leistung nicht erbracht werden kann.

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1 Response to Keine Fesselung durch Umzug

  1. Sam sagt:

    Das sind wirklich sehr gute Nachrichten. Wer umzieht braucht ja nicht durch eine erzwungene Vertragverlängerung gegängelt werden! Vorallem nicht, wenn der Anbieter den Vertrag in der neuen Wohung nicht erfüllen kann.

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