Stadt #Duisburg will rechtswidriges Gehwegparken legalisieren – #Gehweg #Autoschwurbelstadt

Unter dem Titel „Anordnung einhüftiges Gehwegparken auf der Johanniterstraße im Abschnitt zwischen Königgrätzer Straße und Heerstraße“ (Vorlage 24-0465) schlägt die Verwaltung von OB Sören Link der Politik vor rechtswidriges Verhalten auf angeblich breiten Gehwegen zu legalisieren.

Der Antrag lautet:
„Um die notwendige Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, wird auf beiden Seiten der Johanniterstraße das einhüftige Gehwegparken beschlossen.“
dabei ist die Johanniterstraße eine Nebenstraße und kein Teil des Vorbehalts- und Rettungswegenetzes. Da gibt es durch Falschparker ganz andere Baustellen, die es zu beheben gilt. Einen Grund Gehwegparken zu erlauben ist nicht erkennbar. Zumal nicht die aktuelle Rechtsprechung mit finalem Urteil am 06.06.2024 berücksichtigt wurde und rein „zufällig“ soll an genau dem Tag dieses Unrecht beschlossen werden, während die Stadt sonst alles mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt, was Nicht-KFZ zugute käme.

In der Drucksache heißt es weiter:
„Aus der Bürgerschaft kam der Hinweis, dass die Fahrgassenbreite auf der Johanniterstraße im Abschnitt zwischen Königgrätzer Straße und Heerstraße aufgrund des erhöhten Parkdrucks und der immer breiter werdenden Fahrzeuge eingeschränkt sei.“

Ist der Parkdruck zu hoch, ist die Parkgebühr zu niedrig. Und reicht die Breite nicht, kann man die zulässige Breite einschränken. Man hat den Eindruck, dass hier zufällig jemand von der SPD wohnt oder so.

„Eine Überprüfung der Situation hat ergeben, dass die Johanniterstraße Teil des Rettungswegenetzes ist und im vorgenannten Abschnitt über beidseits breite Gehwege verfügt.“
In DS 517 von 1990 steht die Johanniterstraße nicht drin und im Ratsinformationssystem findet sich auch kein Dokument, mit welchem dies geändert wurde. Wobei es dafür aber auch keinen Grund gäbe. Stellt sich die Frage, warum man hier etwas behauptet, was nicht stimmt.

„Des Weiteren wird in der heutigen Praxis teilweise schon halbhüftig auf dem Gehweg geparkt.“
Also weil die Bevölkerung rechtswidrig parkt muss man dies jetzt auch noch legalisieren? Es gibt auch immer wieder Automatensprengungen, sollte man das jetzt nicht auch erlauben? Wenn man Kinder für Fehlverhalten belohnt, was passiert wohl dann?

Die Gehwege sind laut den weiteren Unterlagen der Stadt Duisburg 2,6 m bzw. 2,7 m breit. Eine vernünftige Abwägung der Mindestbreiten von Gehwegen mit Rechtsprechung und den anderen fachlichen Vorgaben fand nicht statt.
„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“, heißt es hierzu in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Gemäß FUSS e.V. liegt dieses Minimum bei 2,50 m. Dieses Maß hat die Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) schon vor vielen Jahren für Bürgersteige ermittelt. Und wie man die Falschparker kennt, stehen die dann irgendwann ganz auf dem Gehweg. Wie etwa an der Gillhausenstraße in Duisburg Rheinhausen. Wo letztens ein Falschparker nicht einmal 60 cm ließ, die anderen ließen ein paar Zentimeter mehr. Aber wird ja rechtswidrig toleriert. Bereits bei weniger als 1,5 m liegt eine Behinderung vor.

Nur die Bezirksvertretung Mitte soll sich überhaupt damit befassen. Nicht etwa der fachlich zuständige Verkehrsausschuss

Man fragt sich ob das ein Praktikant geschrieben hat so grottig schlecht ist der Beschlussvorschlag in steinzeitlicher Autodenke.

KFZ auf Gehweg Beispiel

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